Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc.: Filmwerk "Blue Beetle"

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten. In dieser wird Ihnen die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Blue Beetle“ vorgeworfen.

Vorab: Bewahren Sie zunächst Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns diese Abmahnung gerne per Mail an service@kanzlei-ruhoff.de zukommen lassen.


Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Blue Beetle“ durch das Angebot dieses Films auf einer Tauschbörse über den Internetanschluss des Abgemahnten. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc. 


Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei Frommer Legal macht folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 700,00 €
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 235,80 €


Was ist zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Wenn die von der gegenseite gesetzte Frist erfolgslos abläuft, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Allerdings sollten Sie ebenfalls davon absehen, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Insbesondere raten wir Ihnen dringend davon ab, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“, die dem Zweck einer Gebührenerzielung dienen. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Die Kanzlei Ruhoff ist unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns hierzu die Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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