Abmahnung der Kanzlei Hämmerling-Legal im Namen der Barmeister24 GmbH

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Hämmerling-Legal erhalten. Ausgesprochen wird diese für die Barmeister24 GmbH.  Darin wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines Lichtbildes vorgeworfen.

Vorab: Zunächst bewahren Sie Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.


Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an einem Lichtbild, an welchem die Barmeister24 GmbH die Exklusivrechte inne habe. Dieses Lichtbild soll durch den Abgemahnten online genutzt worden sein, wodurch konkret eine Vervielfältigung (gem. § 16 UrhG) und eine öffentliche Zugänglichmachung (gem. § 19a UrhG) ohne das Einverständnis der Barmeister24 GmbH erfolgt sei. Ferner sei die Verwendung ohne den Nachweis einer Bildquelle vorgenommen worden sein.


Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei Hämmerling-Legal macht im Namen der Barmeister24 GmbH die folgenden Ansprüche geltend:

  • Beseitigung des betreffenden Lichtbildes
  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr lässt der wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Auskunft im Hinblick auf Herkunft, sowie Dauer und Umfang der Nutzung
  • Schadensersatzanspruch und ein 100 prozentiger Verletzerzuschlag
  • Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten


Was ist zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Denn durch ein Verstreichenlassen der von der Gegenseite gesetzten Frist droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch empfiehlt es sich ebenfalls nicht, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Wir raten Ihnen dringend davon ab, die beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Die Kanzlei Ruhoff ist unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Mit unserer Expertise prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns dafür einfach die Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns baldmöglich bei Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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