Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der David Gilmour Music Ltd.

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Eines unserer neuerlichen Mandate in unserer Kanzlei betrifft eine urheberrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Gutsch Schlegel aus Hamburg, ausgesprochen im Namen der David Gilmour Music Ltd. aus London. Im Abmahnschreiben vom 1. März wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch das Anbieten einer DVD über eBay die Urheberrechte der David Gilmour Music Ltd. verletzt zu haben.

Vorwurf:

In der Abmahnung heißt es, dass der David Gilmour Music Ltd. bekannt gemacht wurde, dass unsere Mandantschaft in dem von ihr betriebenen eBay-Account eine DVD zum Kauf angeboten haben soll, welche Bildtonaufnahmen des Musikers David Jon Gilmour enthalten soll. David Jon Gilmour, seines Zeichen Gitarrist, Sänger und Songwriter der britischen Rockgruppe Pink Floyd, habe jedoch all seine Künstlerleistungsschutzrechte an jeglichen Solodarbietungen (d. h. außerhalb der Band „Pink Floyd“) auf die David Gilmour Music Ltd. übertragen.

Mithin habe auch nur diese das Recht, Aufnahmen von David Jon Gilmour zu veröffentlichen und in den Verkehr zu bringen. Bei der entsprechenden DVD handele es sich jedoch um keine, die durch die David Gilmour Music Ltd. gebrannt, bzw. in den Verkehr gebracht wurde. Das unerlaubte Anbieten von nicht durch den Rechteinhaber in den Verkehr gebrachten Bildtonträgern stelle daher einen Verstoß gegen das Verbreitungsrecht aus §§ 77, 79, 17 UrhG dar.

Geltend gemachte Forderungen:

Aufgrund des oben genannten und in der Abmahnung gerügten vermeintlichen Verstoß gegen das Urheberrecht werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch, § 97 Abs. 1 UrhG
  • Vernichtungs-, bzw. Herausgabeanspruch, § 98 UrhG
  • Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch, §§ 97 Abs. 2 S. 3, 97a Abs. 3 S. 1 UrhG

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 319,50 € gefordert.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung:

Eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Dokument, das den Unterzeichner dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung (hier: die vermeintliche Urheberrechtsverletzung) zukünftig zu unterlassen. Wird die entsprechende Handlung dennoch begangen, wird eine sogenannte Vertragsstrafe fällig. Dies ist ein Betrag, der vom Unterzeichner der Unterlassungserklärung an den Unterlassungsgläubiger (hier: die David Gilmour Music Ltd.) gezahlt werden muss. 

Vorsicht:

Abmahnungen sind häufig von der abmahnenden Anwaltskanzlei vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sind jedoch meist so formuliert, dass sie ein Schuldeingeständnis darstellen. Werden derartige Unterlassungserklärungen abgegeben, besteht meist keine Möglichkeit mehr, im Nachhinein Einwände gegen die Abmahnung vorzutragen. Daher ist auf die exakte Formulierung der Unterlassungserklärung besonderen Wert zu legen. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sollten daher nicht abgegeben werden.

Unser Rat an Sie, wenn Sie ebenfalls abgemahnt wurden:

Haben Sie ebenfalls eine derartige urheberrechtliche Abmahnung erhalten? Dann gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Nehmen Sie nach Erhalt einer Abmahnung unbedingt Kontakt zu einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser wird Ihre Abmahnung prüfen und, sofern der Verstoß tatsächlich zutrifft, eine modifizierte, d. h. abgewandelte Unterlassungserklärung für Sie abgeben. Ihre Angelegenheit kann so möglichst rasch, kostengünstig und insbesondere rechtssicher beigelegt werden.

Unsere Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Jahren eine hohe vierstellige Anzahl an Abmahnungen der vorliegenden Art erfolgreich bearbeitet und hiergegen verteidigt. Wir stehen daher auch Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung kompetent und mit unserem großen Erfahrungsschatz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach zunächst völlig unverbindlich und im Rahmen einer Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vollkommen kostenfrei. Hierzu haben Sie diverse Kommunikationswege zur Auswahl: Sie erreichen uns per E-Mail, Fax, Telefon oder kostenfreien Rückruf hier direkt über unser anwalt.de-Profil. 


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