Veröffentlicht von:

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen Alle Farben - She Moves

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen Alle Farben – She Moves – Various Artists auf einem German Top 100-Single-Chart-Container im Auftrag der B1 Recordings GmbH

Wer die aktuellen German Top 100-Single-Charts herunterlädt, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Da auf diesen Chartsammlungen die aktuellsten Tophits gesammelt sind, ist die Gefahr einer Abmahnung besonders hoch. Denn konsequent werden die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke hinsichtlich der unerlaubten Bereitstellung aktueller, neuer Veröffentlichungen überwacht. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall tritt die Kanzlei Kornmeier und Partner im Auftrag der der B1 Recordings GmbH wegen des auf dem German Top 100 Single Chart Container enthaltenen Lied Alle Farben – She Moves auf und geht im Rahmen einer Abmahnung gegen Internetanschlussinhaber vor.

Abmahnung von Kornmeier und Partner wegen Alle Farben – She Moves erhalten – was tun?

Nach dem Erhalt der Abmahnung geht es darum, diese zu prüfen und kritisch zu hinterfragen. Da die Gegenseite pauschal von dem Fall ausgeht, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch begangen hat, sollte im Rahmen der Verteidigung geprüft werden, ob dieses der Fall ist. Gute Chancen einer Verteidigung bestehen in folgenden Fällen:
 
a)    BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“ zur eingeschränkten Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Nutzung eines Funknetzwerks (WLAN). Sollte also ein WLAN genutzt werden gilt es die Abmahnung kritisch zu hinterfragen

b)    BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – „Morpheus” – keine Haftung des Anschlussinhabers für belehrte Minderjährige. Dieses Urteil bezieht sich auf den Fall, dass minderjährige Familienmitglieder die Rechtsverletzung begangen haben. Wichtig hierbei ist, dass diese über die möglichen Gefahren des Filesharing informiert wurden

c)    BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 – „BearShare“ – keine Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienmitglieder. Doch auch für volljährige Familienmitglieder muss der Anschlussinhaber nicht haften. In diesem Fall sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt Auskunft über die wahre Täterschaft gemacht werden, da diese sicherlich versuchen wird, die geltend gemachten Ansprüche gegenüber dem volljährigen Kind geltend zu machen.

Es wird deutlich, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich gegen die Abmahnung von Kornmeier und Partner wegen Alle Farben – She Moves zu wehren. Pauschal lässt sich nicht beantworten, ob dies in dem jeweiligen Fall machbar ist. Unter Berücksichtigung der drei genannten Einwände besteht jedoch immer die Möglichkeit, die Geldforderung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier wegen Alle Farben – She Moves konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die möglicherweise folgende Verteidigung bieten die Anwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der bereits im ersten Telefonat mitgeteilt wird. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema