Abmahnung der Kanzlei Leineweber unerlaubter Verwendung von Gedichten

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Abmahnung der Kanzlei Leineweber aus Essen im Auftrag von Jutta Kieber wegen unerlaubter Verwendung von Gedichten.

Die Kanzlei Leineweber (RA Björn Leineweber) aus Essen vertritt die Interessen von Jutta Kieber, welche Autorin von Gedichten und Kurzprosa ist. Die Kanzlei Leineweber verschickte kürzlich in ihrem Namen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. 

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Gedicht als Ausfluss persönlich geistiger Schöpfung ein urheberrechtliches Werk seien. Die Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung sei ohne die Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf seiner eigenen Internetseite ein Gedicht von Jutta Kieber veröffentlicht zu haben, ohne die hierzu erforderliche Zustimmung der Autorin zu haben. Die Kanzlei Leineweber verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. 

Daneben wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.

Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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