Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für die adidas AG – Kostenlose Ersteinschätzung
- 2 Minuten Lesezeit
Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel aus München vor, die die adidas AG in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes rechtlich vertritt. Wenn Sie eine Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail – Wir melden uns umgehend.
Wie lautet der Vorwurf von Lorenz Seidler Gossel im Namen der adidas AG?
Die adidas AG rügt in der vorliegenden Abmahnung einen Verstoß gegen ihre Markenrechte. Konkret soll das abgemahnte Unternehmen Hosen mit einer Streifenkennzeichnung vertrieben haben, an der der adidas AG Schutzrechte zustünden. Bei der Streifenkennzeichnung handele es sich aufgrund ihrer außerordentlich hohen Bekanntheit um eine Benutzungsmarke im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG. Zudem leitet die adidas AG ihre Rechte aus der Inhaberschaft einer Unions-Bildmarke, internationaler Marken und einer deutschen Bildmarke bzgl. einer Drei-Streifen-Kennzeichnung her. Durch den Vertrieb der Bekleidungsstücke mit einem nahezu identischen Zwei-Streifen-Kennzeichen verletze das abgemahnte Unternehmen die Rechte der adidas AG an diesen Marken. Dies wird auch durch einen Testkauf belegt.
Welche Ansprüche machen Lorenz Seidler Gossel für die adidas AG geltend?
Die adidas AG fordert durch ihren Rechtsvertreter
- die Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Androhung einer noch zu beziffernden angemessenen Vertragsstrafe (dem Schreiben als Muster angehängt)
- Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher – auch künftiger – Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
- Auskunftserteilung bzgl. Herkunft und Vertriebsweg der Waren
- Vernichtung aller betreffenden Produkte und Nachweiserbringung diesbezüglich
- Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 600.000,00 EUR und Kostenerstattung für den Testkauf
Wie sollte man auf die Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel / adidas reagieren?
Wir kennen die Abmahnungen bereits und können Ihnen daher eine optimale Vertretung bieten. Wichtig ist: Abgemahnte sollten keinesfalls die geforderte Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben. Wer eine markenrechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte vielmehr folgende Verhaltensregeln beachten, damit keine weitere Schäden entstehen:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
- keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
- und Fachanwalt / Anwalt Markenrecht kontaktieren: Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? Finden Sie die notwendigen Infos hier
Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Markenrecht in Münster
Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte und Fachanwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:
- Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
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