Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder für die Firma Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt) für "The Gamer"

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Uns wurde heute, am 21. Februar 2014, eine Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag der Firma Trade Buzzer aus Berlin zur Bearbeitung vorgelegt. Es handelt sich um eine markenrechtliche Abmahnung. Abgemahnt wurde ein eBay-Händler, der T-Shirts mit dem Aufdruck „Gamer" verkaufte. Die Firma Trade Buzzer hat am 22.11.2013 eine Wortmarke „Gamer" angemeldet und meint nun, dass diejenigen, die T-Shirts mit dem besagten Aufdruck verkaufen, Markenrechtsverletzungen begehen würden. Die Kanzlei Schroeder fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Kostenerstattung aus einem Streitwert von 50.000 Euro. Die Marke wurde am 17.12.2013 in das Register des DPMA eingetragen. Die Widerspruchsfrist läuft noch bis zum 17.4.2014. Es darf nach unserer Rechtsauffassung bezweifelt werden, ob die eingetragene Marke einem Löschungsverfahren statthalten würde. Nach unserer Rechtsauffassung dürfte nämlich ein absolutes Schutzhindernis vorliegen. Gem. § 50 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kann eine Marke nämlich dann gelöscht werden, wenn ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Bei einem allgemein beschreibenden Begriff wie „Gamer" kann man dies annehmen. Es könnte auch der Löschungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG vorliegen. 

Keinesfalls sollte man vorschnell handeln und die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Wenn man das Kostenrisiko gering halten möchte, kann die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung Sinn ergeben. Hierbei sollte man sich jedoch in jedem Falle von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen, da das Kostenrisiko in Markensachen regelmäßig mehrere tausend Euro beträgt.

Ferner sollte auch überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ausgesprochen worden ist. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Internethändlern bei der Verteidigung gegen Abmahnungen. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit unter 0221-78952980 telefonisch erreichen. Die Vertretung gegen markenrechtliche Abmahnungen übernehmen wir zudem zu fairen Festpreisen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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