Abmahnung der Kanzlei Sarwari im Namen der VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten, mit welcher die Verletzung eines Urheberrechts behauptet wird. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH.


Vorab: Zunächst bleiben Sie ruhig. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760 für eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. 


Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss auf einer Internettauschbörse ein Filmwerk zum Download angeboten worden sei (Filesharing). Durch das Filesharing seien das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH verletzt worden.  


Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei Sarwari mach im Namen ihrer Mandantschaft folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Beseitigungsanspruch (das streitgegenständliche Filmwerk soll nicht mehr zum Download zugänglich gemacht werden und vom Computer des Abgemahnten entfernt werden)
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 600,00 €
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 288,60 €

Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit gegeben, ein Vergleichsangebot anzunehmen. Hierfür ist zur Abgeltung aller Ansprüche eine Zahlung i.H.v. 650,00 € zu leisten. Für die Annahme des Angebots wird eine Frist gesetzt.


Was ist zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach ignorieren. Reagieren Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch raten wir Ihnen dringend davon ab, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Sollte es sich um eine unberechtigte Abmahnung handeln, können die betreffenden Forderungen erfolgreich abgewehrt werden. Von der Unterzeichnung der vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, welcher der Abmahnung beiliegt, ist vor einer fachlichen Überprüfung dringend abzuraten. Denn mit deren Abgabe verpflichten Sie sich zur künftigen Unterlassung eines erneuten Verstoßes. Sollte es zu einem Folgeverstoß kommen, ist eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich umgehend an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir sind eine auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei und prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns dafür einfach die erhaltene Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.



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