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Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke wegen "Transcendence" im Auftrag des Rechteinhabers TOBIS Film

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Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wird auch Ihnen vorgeworfen, den Film „Transcendence“ unerlaubt in einem Netzwerk verbreitet zu haben? Dieser Vorwurf ereilt derzeit eine Vielzahl von Internetanschlussinhabern. Gleichwohl diese nicht immer direkt für die abgemahnte Rechtsverletzung verantwortlich sind, müssen sie sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Daher sollten sich Empfänger einer Abmahnung von Schutt Waetke grundlegend zu der Abmahnung informieren, denn nur wer seine Rechte und Möglichkeiten kennt, der ist vor den Konsequenzen geschützt.

Was fordern die Abmahner von den Betroffenen?

Wie bei einer Abmahnung aus dem Hause Schutt Waetke zu erwarten, werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Vergleichsbetrages aufgefordert. Hintergrund ist der Vorwurf der illegalen Verbreitung des genannten Filmwerkes über ihren Internetanschluss in Internettauschbörsen.

Abmahnschreiben sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden

Für den abgemahnten Anschlussinhaber als Empfänger einer solchen Abmahnung lohnt es sich, den Inhalt dieses Schreibens genau zu prüfen. Mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangenen drei Entscheidungen des obersten deutschen Zivilgerichts zum Thema Abmahnungen (Sommer unseres Lebens – BGH I Z 68/08, Morpheus – BGH I Z 74/12 und ganz aktuell Bearshare - BGH I Z 169/12) stehen dem abgemahnten Anschlussinhaber wirksame Argumente zur Verteidigung gegen ein solches Abmahnschreiben zur Verfügung. Insbesondere wenn der Anschluss durch mehrere Hausbewohner genutzt wird, dürfte es bei einer sachgerechten Verteidigung für die abmahnenden Rechtsanwälte schwierig werden, die Geldforderung in der gewünschten Höhe durchzusetzen.

Vorsicht vor der beigefügten Unterlassungserklärung

Keinesfalls sollte die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unkritisch übernommen und zurückgeschickt werden, denn an den Inhalt einer solchen Unterlassungserklärung ist der Schuldner ein Leben lang gebunden. Haben Sie Fragen zu einem solchen Abmahnschreiben der Kanzlei Schutt Waetke wegen des Verbreitens des Films „Transcendence“, zu dem Inhalt einer Unterlassungserklärung oder zur Höhe des Vergleichsbetrages, den Sie aufgefordert wurden, zu zahlen?

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Schutt Waetke wegen „Transcendence“ werden viele Betroffene Hilfe im Internet suchen. Sicherlich ist dieses dafür da, sich grundlegend zu informieren. Da jeder Abmahnfall jedoch unter anderen Bedingungen und Umständen stattgefunden hat, sollten sich Betroffene immer mit einem Anwalt besprechen.

Daher steht Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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