Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz für den Film „The Woman“ i.A.d. Worldwide Association for intellec

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Die Anwaltskanzlei SKW Schwarz versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Worldwide Association for intellectual property. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, den Film The Woman" heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 320 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei SKW Schwarz; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei SKW Schwarz geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei SKW Schwarz auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films The Woman" erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite www.abmahnhelfer.de über die Kanzlei SKW Schwarz weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


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