Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH erhalten?
- 3 Minuten Lesezeit
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt insbesondere die Constantin Film Verleih GmbH in urheberrechtlichen Angelegenheiten. Bereits seit vielen Jahren spricht die Kanzlei, welche bspw. auch für die Warner Bros. Entertainment Inc. tätig ist, Abmahnungen aus. In den vergangenen Jahren haben wir eine Vielzahl an Mandanten gegen solche Abmahnungen verteidigt, vgl. bspw. unseren Bericht unter
Auch aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH zur Bearbeitung vor.
Vorab:
Ist Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer zugegangen? Wir kennen die Gegenseite bereits seit vielen Jahren. Setzen Sie sich gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung. Sie können uns hierzu die Abmahnung per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.
Wie lautet der Vorwurf?
Der Abgemahnte soll den Film „Monster Hunter“ im Internet über das Filesharing-Programm Bittorent ohne Berechtigung verbreitet haben. An dem Film sollen der Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.
Die Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten an Filmen, bspw. die Constantin Film Verleih GmbH, die TOBIS Film GmbH und Warner Bros. Entertainment Inc., lassen bereits seit Jahren Peer-to-peer-Netzwerke (Filesharing-Plattformen) auf Urheberrechtsverstöße überwachen. Wenn ein Urheberrechtsverstoß festgestellt wird, wird zunächst die zugehörige IP-Adressen und sodann mit gerichtlicher Hilfe der dieser IP-Adresse zugeordnete Anschlussinhaber ermittelt. Gegenüber diesem wird dann eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen.
Was verlangt die Constantin Film Verleih GmbH?
Der Abgemahnte wird von der Kanzlei Waldorf Frommer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine von den Rechtsanwälten bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei. Gleichzeitig wird wegen der behaupteten Verletzungshandlung ein nicht unerheblicher Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Darüber hinaus wird von dem Abgemahnte die Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangt.
Was ist zu tun?
Auch wenn der Abgemahnte die Abmahnung auf den ersten Blick oftmals als „Abzocke“ empfindet, sollte er diese keinesfalls unbeachtet lassen. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen. Diese sind unbedingt einzuhalten. Denn im Falle des reaktionslosen Fristablaufes droht eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Constantin Film Verleih GmbH. Ein gerichtliches Verfahren ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Mit einer rechtzeitigen und durchdachten Reaktion kann ein gerichtliches Verfahren im Regelfall vermieden werden.
Nicht empfehlenswert ist es, eigenständig Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Es ist vielmehr ratsam, die Abmahnung rechtzeitig einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung zu überlassen. Denn angesichts der umfangreichen Rechtsprechung zu sogenannten „Filesharing-Fällen“ kann eine Prüfung der Abmahnung und des zugrundeliegenden Sachverhaltes im Einzelfall ergeben, dass der Anschlussinhaber nicht oder nicht in vollem Umfang haftet.
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven
Seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig. Auch die Gegenseite kennen wir sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch gerne per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.
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