Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für „Eine ganz ruhige Kugel“ im Auftrag der Universum Film
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Nach unserem Kenntnisstand verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Firma Universum Film für „Eine ganz ruhige Kugel“ (Stand August 2014).
Die Kanzlei fordert einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Es stellt sich die Frage, wie richtig zu reagieren ist.
Keinesfalls sollte man die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. In den meisten Fällen dürfte es sinnvoll sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei wird die Unterlassungserklärung so umformuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichwohl verhindert eine modifizierte Unterlassungserklärung, dass die Universum Film etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich einklagen kann. Dies wäre nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Ferner stellt sich die Frage, ob man die 815,00 Euro bezahlen muss. Dies hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Es sollte jedoch bedacht werden, dass der Bundesgerichtshof mit der sog. Bearshare-Entscheidung die Voraussetzungen, die an den Rechteinhaber gestellt werden, damit er den sog. Lizenzschaden durchsetzen kann, nach unserer Rechtsauffassung, ganz erheblich erhöht das. Dies kommt den Abgemahnten zugute. Gingen die Gerichte bislang davon aus, dass stets eine tatsächliche Vermutung besteht, dass der Anschlussinhaber der Täter der Urheberrechtsverletzung ist und er diese entkräften muss, damit er nicht zahlen muss, hat der BGH nunmehr geurteilt, dass eine solche tatsächliche Vermutung jedenfalls dann nicht besteht, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen. In einem solchen Fall, muss der Rechteinhaber grundsätzlich beweisen, wer von den mehreren Nutzern der Täter ist. Gelingt dem Rechteinhaber dies nicht, besteht auch keine Haftung auf den Lizenzschaden - dieser muss dann also nicht gezahlt werden. Eine solche Nutzungssituation dürfte z.B. dann bestehen, wenn es sich um einen Internetanschluss einer WG oder einer Familie handelt. Es kommt jedoch stets auf die Details an, sodass sich das Vorgesagte keinesfalls pauschalisieren lässt. Die Abmahnung sollte daher jedenfalls stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Vereinfacht lässt sich jedoch wohl zusammenfassen, dass es für Abgemahnte wohl deutlich leichter geworden zu sein scheint, zumindest einem Teil der Kostenforderung zu entkommen.
Wir vertreten tausende Abgemahnte aus ganz Deutschland. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns jederzeit gerne telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Eine Ersteinschätzung ist dabei kostenlos. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen, die Sie auch auf unserer Internetseite einsehen können.
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