Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer "Krieg der Götter" für Constantin Film

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Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen für die Firma Constantin Film Verleih GmbH. In der uns vorliegenden Abmahnung wird der illegale Upload des Filmes "Krieg der Götter" abgemahnt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956 Euro. Wie üblich ist die gesetzte Frist sehr knapp bemessen. Da oftmals das Wochenende kurz bevorsteht, wenn man die Abmahnung erhält, bleiben einem nur wenige Werktage, um auf die Abmahnung zu reagieren. Dies ist jedoch (leider) zulässig. Die gesetzten Fristen sollten auch eingehalten werden, da die Gegenseite sonst eine teure einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen kann. Gleichwohl sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Vielmehr raten wir zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei wird die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung so abgeändert, dass diese kein Schuldeingeständnis darstellt. Nach unserer Rechtsauffassung sind die geforderten 956 Euro überhöht. Ehrlicherweise sollte aber auch erwähnt werden, dass insbesondere das Amtsgericht München den Betrag für durchaus angemessen hält. Trotzdem sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken. Eine Abmahnung enthält üblicherweise eine ganze Reihe von Angriffspunkten, um eine Zahlung auch vollständig abwehren zu können. Wenn auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns jederzeit telefonisch kontaktieren. Eine Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei. Wir, die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte, vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Abgemahnten erfolgreich und haben uns auf das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisiert. Da in diesen Rechtsgebieten kurze Fristen üblich sind, können wir auf diese entsprechend reagieren.


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