Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für "Non Stop" für Studiocanal

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Stand: 10.7.14 Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Studiocanal GmbH vor. Konkret wird abgemahnt der Film „Non Stop“.

Viele Inhaber eines Internetanschlusses dürften in den letzten Tagen nach Öffnen des Briefkastens geschockt gewesen sein, wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München aus dem Briefkasten gefischt haben.

Die Münchener Kanzlei wirft den Inhabern des Internetanschlusses vor, den Film „Non Stop“ über Internettauschbörsen via Filesharing anderen Nutzern angeboten zu haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert 815,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ist sehr weit gefasst. Damit möchte die Kanzlei Waldorf Frommer wohl den hohen Anforderungen, die das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aufstellt, gerecht werden. Wir halten die vorgefertigte Unterlassungserklärung jedoch in den aller meisten Fällen für zu weit gefasst. Daher sollte man diese keinesfalls ungeprüft unterzeichnen. In vielen Fällen ergibt es großen Sinn, diese zu modifizieren. Hierbei sollte man stets einen spezialisierten Rechtsanwalt befragen, da es zum Teil auf Kleinigkeiten ankommt. Wird die Unterlassungserklärung zu weit gefasst, besteht ein großes Risiko, dass später sehr hohe Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Ist die Unterlassungserklärung jedoch zu eng gefasst, kann diese unter Umständen nicht wirksam sein, man riskiert also ein teures Gerichtsverfahren, bei dem es neben den Zahlungsansprüchen auch um Unterlassungsansprüche geht.

Auch mit dem geforderten Betrag in Höhe von 815,00 Euro versucht die Kanzlei Waldorf Frommer auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu reagieren. Es werden Anwaltskosten in Höhe von 215,00 Euro sowie 600,00 Euro Lizenzschadenersatz gefordert.

Man versucht also, die reduzierten Anwaltskosten durch einen höheren Lizenzschaden zu kompensieren. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Lizenzschaden nur von einem konkreten Täter und nicht zwingend von dem Anschlussinhaber gefordert werden kann. Hier kann eine gut formulierte Verteidigung sinnvoll sein, um die geforderten Kosten jedenfalls erheblich zu reduzieren. Daneben kann jedoch auch - je nach Sachverhalt - eine vollständige Zahlungsverweigerung angebracht werden. Auch diesbezüglich sollte man sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten Abgemahnte aus ganz Deutschland zu fairen Festpreisen. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine telefonische Ersteinschätzung unter 0221-7892980 erreichen. Anwaltsgebühren fallen für die Ersteinschätzung keine an.

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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