Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer "Sleepless Night - Nach der Vergeltung" für Tiberius FIlm

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der Firma Tiberius Film GmbH. Konkret geht es um den Film „Sleepless Night - Nach der Vergeltung".

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956 Euro.

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserem Eindruck eine der größten und aktivsten Kanzleien, die angebliche Filesharer abmahnen. Alleine im letzten Jahr hat die Kanzlei Waldorf Frommer 1.400 Klagen anhängig gemacht.

Wir können nur davor warnen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese dürfte ein Schuldeingeständnis darstellen. Vielmehr sollte man die Unterlassungserklärung in eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung umändern. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt auf der einen Seite kein Schuldeingeständnis dar. Auf der anderen Seite verhindert sie aber auch, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Dies ist nämlich regelmäßig mit einem Prozesskostenrisiko verbunden, welches bei ca. 2.000 bis 4.000 Euro liegt.

Unserer Rechtsansicht nach sind die geforderten Kosten überhöht. Hier hat ein spezialisierter Rechtsanwalt in der Regel genügend Anhaltspunkte, um eine Abmahnung entweder vollständig abzuwehren oder aber die geforderten Kosten auf ein erträgliches Maß herunterzuhandeln.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit mehreren Jahren Betroffene von Filesharing-Abmahnungen aus ganz Deutschland. Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch erreichen.


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