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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen 24: Live Another Day mit Kostenforderung in Höhe von 519,50 Euro

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen 24: Live Another Day mit einer Forderung in Höhe von 169,50 EUR Anwaltskosten und 350,00 EUR Schadensersatz, zusammengefasst 519,50 EUR

Konsequent werden in den letzten Monaten Rechtsverletzungen an bekannten TV-Serien abgemahnt. In einem aktuell zu Prüfung vorliegenden Fall geht die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird die Serie 24: Live Another Day unerlaubten ein Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Solch eine Abmahnung muss in jedem Fall Ernst genommen werden. In dem Schreiben ist eine Frist gesetzt, die in jedem Fall berücksichtigt werden muss. Wer diese Frist verstreichen lässt, der schwächt seine noch gute Ausgangslage. Innerhalb dieses Zeitraums geht es darum, sich ausreichend über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung beraten zu lassen.

Warum ist das wichtig?

Gegen eine Abmahnung kann sich der Betroffene wehren. Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in der Abmahnung wegen 24: Live Another Day erst einmal davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Oftmals haben Dritte, zum Beispiel Besucher, Freunde oder Familienangehörige die jeweilige Rechtsverletzung begangen. Gerade dann sollte die Abmahnung kritisch durch einen Anwalt geprüft werden. Ziel dieser Überprüfung ist es, unberechtigte Anteile der Geldforderung zurückzuweisen. Denn der angeschriebene Anschlussinhaber kann den Schadensersatz zurückweisen, sollte er die Rechtsverletzung nicht begangen haben. Gleichwohl in diesem Fall die angefallenen Anwaltskosten noch geltend gemacht werden können, bedeutet dies eine erhebliche Reduzierung der geforderten Kosten. Doch auch wenn der Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist es angeraten, die Abmahnung kritisch zu hinterfragen. Ein Vergleich mit der Gegenseite und einer Kostenreduzierung ist in den meisten Fällen auch dann möglich.

Doch in der Abmahnung geht es nicht nur um Geld. Sollte eine Rechtsverletzung stattgefunden haben, kann der Rechteinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung einfordern. Der Abmahnung von Waldorf Frommer für 24: Live Another Day ist bereits solch eine Unterlassungserklärung beigefügt, lediglich der Titel weicht hiervon ab. Die Kanzlei Waldorf Frommer nennt ihre Unterlassungserklärung „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages“. Dieses sollte nicht vorschnell und unüberlegt unterzeichnet werden. Im Rahmen einer Anwaltsvertretung geht es darum, eine neue formulierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Interessen des Betroffenen optimal schützt.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie 24: Live Another Day konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die außergerichtliche Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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