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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" - 815 Euro Forderung

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer - Das erstaunliche Leben des Walter Mitty - im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox die angebliche Rechtsverletzung an dem Filmwerk „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" ab. Die Folgen solch einer Abmahnung sind eine Geldforderung in der Höhe von 815,00 € sowie die Forderung zur Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung. Es wird deutlich, dass sich der Betroffene daher ausgiebig mit dem Thema Filesharing und dessen Auswirkung auseinandersetzen muss.

Die Gegenseite wendet sich mit der Forderung erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. Das hängt damit zusammen, dass die der Abmahnung zu Grunde liegende Ermittlung jeweils an der Haustür des Betroffenen endet. Wer wirklich für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass Internetanschlüsse oftmals von einer Vielzahl von Personen zeitgleich genutzt wird. Trotzdem kann die Kanzlei Waldorf Frommer im Zusammenhang mit der Abmahnung wegen „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" dem Anscheinsbeweis nach davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Sollte dieses nicht zu sein, muss die Abmahnung grundlegend kritisch hinterfragt werden.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" gefordert?

Wie bereits angeführt, macht die Gegenseite 600 € Schadenersatz und 215 € Anwaltskosten geltend. Hinzu wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. So wie die Forderung aus unterschiedlichen Anteilen besteht, muss auch eine Verteidigung mehrgleisig angelegt werden. Es gilt zu prüfen, ob die Gegenseite die Geldforderung in vollem Umfang durchsetzen kann oder ob nicht etwa Anteile zurückgewiesen werden können. Beantwortet werden kann diese Frage nur unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Weiterführend kann eine Abmahnung auch formell geprüft werden. Gerade angesichts der neuen Gesetzeslage bieten sich hier oftmals gute Ansatzmöglichkeiten einer Abwehr. Doch auch der Unterlassungsanspruch, der geltend gemacht wird, muss so erfüllt werden, dass dem Betroffenen keine Nachteile entstehen. Regelmäßig sind den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" bereits Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen nicht verwendet werden. Wer hier vorschnell und unüberlegt unterzeichnet, der schwächt seine noch gute Ausgangslage. Besser ist es eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Interessen des betroffenen optimal schützt. Solch eine Unterlassungserklärung kann weit reichende Konsequenzen mit sich bringen und bindet den Unterzeichner ein Leben lang.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Waldorf Frommer Abmahnung für „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty"?

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer konfrontiert werden, dann können sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Gespräch geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung mit einem Anwalt zu besprechen. Die Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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