Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Argo" für Warner Bros. Entertainment GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung von deren Repertoire über sog. Internettauschbörsen.

Den Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk „Argo" anderen Nutzern der Tauschbörse BitTorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.

In der Abmahnung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes sowie der Ersatz von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung:

Es ist nicht zu empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben. Zwar wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung in vielen Fällen sinnvoll sein. Jedoch sind die den Abmahnungsschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und müssen modifiziert werden.

Auch kann nicht dazu geraten werden, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen auf jeden Fall beachtet werden um zu verhindern, dass die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer im Wege der einstweiligen Verfügung gegen den Betroffenen vorgeht.

Keinesfalls sollten Sie ohne vorherige Prüfung des Sachverhalts die geforderten Beträge bezahlen. Häufig kann zumindest eine Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne berate ich Sie bundesweit.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte kann zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis übernommen werden. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen von Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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