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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films Gravity

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films Gravity im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH: über 8 Millionen Klicks bei YouTube hat der Trailer des Films Gravity. Dementsprechend groß wird die Spannung bis zum Veröffentlichungstermin sein, an dem der Film dann komplett auf der großen Kinoleinwand oder dem Heimtheater zuhause gesehen werden kann. Wer es nicht erwarten kann, aktuelle Filmveröffentlichungen auf legalem Wege zu erlangen, sondern die Peer-to-Peer Netzwerken bemüht, vorzeitig und oftmals unerlaubt an das Filmmaterial zu gelangen, der muss mit einer Abmahnung rechnen. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht die Kanzlei Waldorf Frommer gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, das Filmwerk Gravity in diesem Rahmen in einem Netzwerk verbreitet zu haben.

In der Angelegenheit wurde die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München beauftragt, diese angebliche Rechtsverletzung zu ahnden. Folge ist eine Forderung in Höhe von 815 €, die sich wiederum aus 600 € Schadenersatz und 215 € Anwaltskosten zusammensetzt. Hinzu wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Angesichts dieser Forderung werden sich viele Betroffene ähnlich hilflos fühlen wie die Protagonisten des Films Gravity, die in Folge eines Unfalls haltlos durchs All geschleudert wird. Daher geht es nach dem Erhalt der Abmahnung darum, Ruhe zu bewahren. Betroffene sollten sich grundlegend informieren, welche Chancen, Risiken und Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Abwehr bestehen. Sicherlich muss der Betroffene, sollte er anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, einen Geldbetrag für die eigene Verteidigung aufbringen, eine mögliche Kostenersparnis durch die Zurückweisung der Forderung zumindest in Anteilen gleicht diese Aufwendung jedoch oftmals aus.

Ziel einer Verteidigung ist es, die Abmahnung von Waldorf Frommer für Gravity kritisch zu prüfen. Gerade aktuelle Gesetzesänderungen machen es notwendig, die Abmahnungen hinsichtlich formaler Einwände zu hinterfragen. Im Rahmen einer Verteidigung geht es jedoch auch darum, den Unterlassungsanspruch der Gegenseite zu erfüllen. Hierzu sollte nicht auf die von der Kanzlei Waldorf Frommer bereits vorformulierte Unterlassungserklärung zurückgegriffen werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst.

In der Waldorf Frommer Abmahnung für Gravity sind Fristen gesetzt. Diese sollten in jedem Fall eingehalten werden. Nur so kann der Betroffene seine gute Ausgangsposition halten.

Da sich im Zusammenhang mit einer Abmahnung viele Fragen stellen, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. In diesem Gespräch können Betroffene fragen Sie Ihre Abmahnung stellen und werden gleichzeitig durch Dr. Wachs hinsichtlich absehbarer Folgen beraten. Wer sich gegen eine Abmahnung wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Erst einmal geht es darum, sich außergerichtlich und abschließend mit der Gegenseite zu einigen. Gerne können sich Betroffene an Dr. Wachs wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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