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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen X-Men: Zukunft ist Vergangenheit

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen X-Men: Zukunft ist Vergangenheit im Auftrag der Twentieth Century Fox

Zeitnah mit der Veröffentlichung des Films X-Men: Zukunft ist Vergangenheit am 22. Mai 2014 hat der Rechteinhaber Twentieth Century Fox eine Ermittlungsfirma damit beauftragt, nachzuforschen, ob der Film bereits in Filesharing-Netzwerken verbreitet wird. Das Unternehmen soll aufzeichnen, über welche dynamische IP-Adresse der Film X-Men: Zukunft ist Vergangenheit dritten zum Download bereitgestellt wurde. Anhand der gesammelten Daten erwirkt die infolge beauftragte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München bei Gericht eine Anordnung, die die Herausgabe der zugehörigen Adressdaten gestattet. Was nun folgt ist eine Abmahnung.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Forderung eine Abmahnung besteht im Prinzip aus drei Bestandteilen: der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, dem Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten, Ermittlungskosten) und dem Schadensersatz.

Muss der Abgemahnte immer alle drei Bestandteile der Forderung erfüllen?

Nein. Nach dem Erhalt der Abmahnung muss im Rahmen einer außergerichtlichen Verteidigung hinterfragt werden, unter welchen Umständen die angebliche Rechtsverletzung an X-Men: Zukunft ist Vergangenheit stattgefunden hat. Hierbei muss unterschieden werden zwischen der Störerhaftung und der Täterhaftung. Bei der Täterhaftung hat der angeschriebene Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selber begangen. In diesem Fall kann die Gegenseite versuchen die geforderten Ansprüche in vollem Umfang durchzusetzen. Sicherlich kann, wenn auch in diesem Zusammenhang keine entlastenden Argumente angebracht werden können, die Abmahnung immer noch hinsichtlich formeller Einwände geprüft werden.

Im Falle der Störerhaftung, also dann, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selber begangen hat und möglicherweise den Internetanschluss Dritten überlassen hat, kann der eigene Anwalt versuchen den Schadensersatz zurückweisen. Davon Unbetroffenen kann die Gegenseite immer noch die angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend machen.

Abgesehen davon, wer die Rechtsverletzung begangen hat, muss in den meisten Fällen eine so genannte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Abmahnung von Waldorf Frommer für X-Men: Zukunft ist Vergangenheit ist bereits eine Unterlassungserklärung (Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages) beigefügt. Diese muss so nicht verwendet werden. Besser ist es, eine neue formulierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Interessen des Abgemahnten optimal schützt.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen X-Men: Zukunft ist Vergangenheit – was tun?

Nach dem Erhalt der Abmahnung geht es darum, Ruhe zu bewahren. Vorschnell und unüberlegt sollte nicht gehandelt werden. Betroffene sollten sich erst einmal zu dem Thema einlesen und in jedem Fall eine Ersteinschätzung der Lage durch einen in der Materie kundigen Anwalt hinzuziehen. In der Abmahnung sind Fristen gesetzt, diese sollten in jedem Fall eingehalten werden.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für X-Men: Zukunft ist Vergangenheit konfrontiert werden, dann können sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Auch eine Kontaktaufnahme per Mail oder durch einen persönlichen Besuch in der Kanzleien Hamburg ist möglich. Die eventuell folgende Vertretung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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