Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Rechtsanwälte Albrecht Bischoff erhalten?

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Sofern Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der der Knieper Verwaltungs GmbH durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff erhalten haben, sind Sie damit nicht alleine. Die Knieper Verwaltungs GmbH lässt regelmäßig aus Urheberrecht abmahnen. Wir haben bereits viele Mandanten gegen Abmahnungen dieser Art verteidigt. Auch aktuell haben wir wieder Kenntnis von einer solchen Abmahnung erlangt.

Vorab:

Die Gegenseite ist uns aus vielen Verfahren bekannt. Wenn Sie eine solche Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Knieper Verwaltungs GmbH erhalten haben, scheuen Sie nicht, uns zu einer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung zu kontaktieren. Senden Sie uns hierzu gerne die Abmahnung per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Was ist Gegenstand der Abmahnung und was verlangt die Knieper Verwaltungs GmbH?

Dem Abgemahnten wird von der Knieper Verwaltungs GmbH vorgeworfen, ein Lichtbild im Internet zu nutzen. An diesem Lichtbild sollen der Knieper Verwaltungs GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen. Das Bild sei von Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper fotografiert worden. Dieser sei auch Betreiber des unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Internet-Kochbuchs, auf welcher die Fotografie originär veröffentlicht sei. Die Knieper Verwaltungs GmbH sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Fotografie. Der Abgemahnte soll nicht über die zur Nutzung notwendige Berechtigung verfügen und somit gegen die Verwertungsrechte der Knieper Verwaltungs GmbH verstoßen.

Die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff nehmen eine Verletzung der Rechte aus §§ 15, 16, 19 a, 31 Abs. 3 UrhG an und machen Ansprüche aus §§ 97 Abs. 1, Abs. 2, 97 a Abs. 1, 101 Abs. 1 UrhG geltend. Sie verlangen für die Knieper Verwaltungs GmbH die Beseitigung des behaupteten Verstoßes. Zur Ausräumung einer entstandenen Wiederholungsgefahr fordern sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung im Entwurf beigefügt. Überdies macht die  Knieper Verwaltungs GmbH die Freistellung von Rechtsanwaltskosten sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Lizenzschadensersatzes geltend.

Was nun?

Bewahren Sie zunächst Ruhe. Es gilt, zügig aber überlegt zur handeln. Die gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten, damit es nicht unmittelbar zu  der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durch die Knieper Verwaltungs GmbH kommt. Denn ein gerichtliches Verfahren ist mit nicht unerheblichen Kostenrisiken verbunden, die grundsätzlich durch rechtzeitiges und überlegtes Handeln vermieden werden können.

Trotz der knappen Fristen ist es nicht ratsam, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Überprüfung vorschnell zu unterzeichnen. Denn mit der Abgabe geht eine erhebliche Bindungswirkung einher, die dem Abgemahnten oftmals nicht hinreichend bewusst ist. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und der darin formulierten Forderungen von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechtes prüfen zu lassen. Insbesondere kann dieser dann –sofern dies überhaupt notwendig wird-  eine für den Abgemahnten günstigere, modifizierte, Unterlassungserklärung erstellen.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
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  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
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Sie erreichen uns unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de


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