Abmahnung der Škoda AUTO a.s. durch die Kanzlei Lubberger Lehment

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin zur Prüfung vorgelegt. Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment mahnen im Auftrag der Firma Škoda AUTO a.s. wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Markenrecht ab. 

Gegenstand der Vorwürfe ist ein Online-Angebot mutmaßlich gefälschter Nabenkappen, auf denen VRS-Logos zu sehen ist. Dieses sei für die Firma Škoda AUTO a.s. als Marke geschützt. Die abmahnende Kanzlei sieht hierin einen Verstoß gegen die Rechte gem. Art. 9 (2) lit a. UMV (Unionsmarkenverordnung). Daneben sei durch den Vertrieb auch der Tatbestand der unlauteren Rufausbeutung gem. Art. 9 (2) lit. c) UMV erfüllt. Auch eine Verwendung der Marke „ŠKODA“ ist Teil der erhobenen Vorwürfe.

Abmahnung der Škoda AUTO a.s. – welche Forderungen werden gestellt?

Folgende Forderungen werden im Namen der Škoda AUTO a.s. geltend gemacht: 

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Anzahl der verkauften Embleme, hiermit erzielter Umsätze und Gewinne sowie über Namen und Anschriften gewerblicher Abnehmer und Vorlieferanten
  • Vernichtung der mutmaßlich rechtsverletzenden Ware
  • Zahlung von Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 200.000,00 € – gefordert werden konkret Abmahnkosten in Höhe von 2.636,90 €.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Es ist sehr davon abzuraten, die Forderungen abmahnender Rechtsanwälte in vergleichben Fällen ungeprüft zu erfüllen. Durch die vorschnelle unveränderte Abgabe einer Unterlassungserklärung werden schnell Tatsachen gesetzt, die nicht mehr zu korrigieren sind. In vielen Fällen, selbst wenn die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, lassen sich Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formulieren als von abmahnenden Kanzleien vorformuliert. Auch sollte vor Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt feststehen, dass die zu unterlassende Handlung nicht möglicherweise noch andauert; andernfalls drohen schnell hohe Vertragsstrafen. 

Ebenso gefährlich kann es jedoch sein, die Abmahnung zu ignorieren und die darin gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen zu lassen. Wir empfehlen, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die verschiedenen Handlungsoptionen sorgfältig und fachkundig zu erörtern. 

Wurden auch Sie wegen der mutmaßlichen Verletzung von Markenrechten durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Auftrag der Firma Škoda AUTO a.s. wegen der Verwendung der Bezeichnung „Škoda“ oder des VRS-Logos abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.

Beiträge zum Thema