Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte für Astragon Entertaiment GmbH

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Bereits seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund der rechtswidrigen Nutzung von Tauschbörsen vor. Das Resultat: Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die verschiedenen Ansprüche aus einer solchen Abmahnung richten sich immer gegen den Inhaber des Internetanschlusses. Normalerweise geht es mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung um Unterlassungsansprüche und verschiedene Zahlungsansprüche auf Schadenersatz und Anwaltskosten.

Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnende Kanzlei: NIMROD Rechtsanwälte
 Rechteinhaber: Astragon Entertainment GmbH
 Betroffenes Werk: Landwirtschaftssimulator 2017

Abmahnung - was ist das?

Jede Abmahnung verfolgt in erster Linie das Ziel, rechtswidriges Verhalten zu beenden. Inhalt einer Filesharing-Abmahnung ist dabei der Vorwurf des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens eines Werkes. Rechteinhaber, deren Werke illegal mittels Tauschbörsen verbreitet werden, verfolgen derartige Rechtsverstöße durch den Ausspruch einer solchen Abmahnung. Dabei geht es immer darum, dass über den Internetanschluss einer Person ein bestimmtes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden sein soll. Für das weitere Verständnis ist es dabei wichtig, dass es nicht um den Download eines Werkes, sondern um den Upload geht. Grundsätzlich erfolgt nämlich bei der Nutzung von Tauschbörsen immer auch eine Verbreitung des Werkes.

Wie ist die Rechtslage?

Eine einheitliche Rechtsprechung im Bereich Filesharing gibt es seit mehreren Jahren nicht.  Durch den BGH ist es in den letzten Jahren bereits zur Klärung einiger (Teil-)Fragen aus diesem Bereich gekommen. Einerseits ist für bestimmte Bereiche daher eine recht klare Linie erkennbar, anhand der die Gerichte zukünftig entscheiden werden. Andererseits sind nach wie vor nicht alle Fragen beantwortet.

Den Ausgangspunkt jeder Filesharing-Abmahnung bildet die Vermutung, dass der Anschlussinhaber persönlich für eine über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Aufgrund dieser – für das deutsche Recht untypischen – Ausgangslage muss an sich jeder, der eine Abmahnung wegen Filesharing erhält, tätig werden und sich je nach Sachverhalt zu dem Vorwurf äußern. Die vermutete Haftung des Anschlussinhabers ist die Grundlage für Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und die Erstattung von Anwaltskosten. Aufgabe des jeweiligen Anschlussinhabers ist es daher, die Vermutungshaftung zu entkräften und seiner sog. sekundären Darlegungslast nachzukommen. Auf diese Weise kann er einer Haftung entgehen. Betreffend die sekundäre Darlegungslast steht eine abschließende rechtliche Klärung noch aus. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Anschlussinhaber einen alternativen Geschehensablauf aufzeigen, der die Täterschaft einer anderen Person als möglich erscheinen lässt. Wie weit die sekundäre Darlegungslast geht und welchen Vortrags es zu ihrer Erfüllung bedarf, ist derzeit umstritten.

Die Zahlungsansprüche

Die Zahlungsansprüche aus einer Abmahnung sind üblicherweise Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten. Teilweise werden auch noch Kosten für die getätigten Ermittlungen geltend gemacht. Die Zahlungsforderungen können problemlos mehrere hundert Euro ausmachen. Manchmal werde die Ansprüche zusammengefasst, so dass im Ergebnis ein einheitlicher Vergleichsbetrag gefordert wird. Es gilt hier: ohne Prüfung – keine Zahlung. Zur Prüfung gehört dabei natürlich auch, in welchem Umfang die Zahlungsansprüche gerechtfertigt sind. Wer nur als Störer haftet, muss keinen Schadenersatz bezahlen, sondern nur angefallene Rechtsverfolgungskosten erstatten. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hauptbestandteil einer Abmahnung ist immer der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, der darauf abzielt, weitere Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.

Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Es kann sein, dass dem Schreiben bereits eine Unterlassungserklärung als Vordruck beiliegt. Sollte hingegen keine Unterlassungserklärung beigefügt sein, so schadet dies der Abmahnung zunächst einmal nicht.

Grundsätzlich sollte – sofern beigefügt – niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, sondern allenfalls eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

In jedem Fall ist der Unterlassungsanspruch daher von größerer Bedeutung. Hier falsch zu reagieren kann auf lange Zeit Probleme nach sich ziehen. Bei der Bearbeitung einer Abmahnung muss daher das Hauptaugenmerk auf dem richtigen Umgang mit der Unterlassungsforderung liegen. Die wesentliche Frage ist hier, ob der Unterlassungsanspruch erfüllt werden muss. Wenn dies der Fall ist, geht es sodann um die Frage, wie er erfüllt wird. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Was Sie tun können

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  •  Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf
  •  Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale  Unterlassungserklärung ab!
  •  Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  •  Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  •  Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

Optimale Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung

Der beste Fall ist der, dass alle Ansprüche der Abmahnung zurückgewiesen werden. Vereinfacht ausgedrückt muss dazu der Anschlussinhaber entlastet und die sekundäre Darlegungslast erfüllt werden. Sofern die Ansprüche nicht bestehen, sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ferner müssten auch Zahlungsansprüche nicht erfüllt werden.

Fazit

Aus dem zuvor gesagten ergibt sich zugleich, dass eine anwaltliche Vertretung nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig ist. Denn Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, die von juristischen Laien nicht überblickt werden kann.

Mahnbescheid, Klage, Inkasso - was kommen kann

Die letzten Jahre haben auch gezeigt: es kann auch zu gerichtlichen Verfahren kommen. Es bestehen hier die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage. Es ist auch nicht unüblich, dass Zahlungsforderungen an Inkassobüros abgegeben werden. Ein eigener Anwalt ist auch vor diesem Hintergrund sinnvoll. Nach Erhalt einer Klage sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um richtig reagieren zu können. Wegen der laufenden Fristen in gerichtlichen Verfahren sollte der Rechtsanwalt zeitnah kontaktiert werden. Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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