Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte im Namen der DAEDALIC Entertainment GmbH

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Sie haben eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten, mit welcher die Verletzung eines Urheberrechts behauptet wird.


Vorab: Zunächst bewahren Sie Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.


Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss unter Verwendung eines Programms (Tauschbörse) ein Videospiel aus dem Internet herunter- und hochgeladen worden sei (Filesharing). Die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem betreffenden Spiel mit dem Titel „The Lord of the Rings: Gollum“ habe die DAEDALIC Entertainment GmbH. Durch das Filesharing seien das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) der DAEDALIC Entertainment GmbH verletzt worden.  


Geltend gemachte Ansprüche

Die DAEDALIC Entertainment GmbH macht folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 2.500,00 € (§ 97 Abs.2 S. 1 UrhG)
  • Anspruch auf Freistellung der Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 1.261,50 €

Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit gegeben, ein Vergleichsangebot anzunehmen. Hierfür ist zur Abgeltung aller Ansprüche eine Zahlung i.H.v. 850,00 € zu leisten. 

Außerdem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.


Was ist zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Denn sollten Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch sollten Sie davon absehen, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Sollte es sich nämlich um eine unberechtigte Abmahnung handeln, können die betreffenden Forderungen erfolgreich abgewehrt werden. 

Von der Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, ist vor einer fachlichen Überprüfung dringend abzuraten. Denn mit deren Abgabe verpflichten Sie sich zur künftigen Unterlassung eines erneuten Verstoßes. Sollte es zu einem Folgeverstoß kommen, ist eine hohe Vertragsstrafe an die DAEDALIC Entertainment GmbH zu zahlen.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns dafür einfach die erhaltene Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.



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