Abmahnung der Nostalgic Art Merchandising GmbH wegen mangelnder Produktkennzeichnung bei Amazon

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Als Abmahner tritt derzeit das Berliner Unternehmen Nostalgic Art Merchandising GmbH auf, welches nostalgische Werbe- und Geschenkartikel auf der eigenen Website verkauft. Dabei ist das Unternehmen auch Lizenznehmer von namenhaften Unternehmen wie Coca-Cola oder VW und bindet diese in ihre Designs ein. Die selbst gestalteten Produkte sind jedoch auch eigenständig zur Verwertung allein durch das Unternehmen geschützt.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch mangelnde Produktkennzeichnung bei Amazon gegen § 6 Abs. 1 ProdSG verstoßen zu haben. Der Verstoß sei als unlautere geschäftliche Handlung zu sehen.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche für ein Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht. Weiterhin soll dadurch der Abgemahnte zur Auskunftserteilung bezüglich des Umfangs der Verletzungshandlungen sowie zur Leistung eines entsprechenden Schadenersatzes verpflichtet werden. Zusätzlich sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.537,36 € (Streitwert 30.000,00 €) gezahlt werden.

Unsere Einschätzung 

Aufgrund der weiten Formulierung der Verpflichtungserklärung droht die Gefahr der Geltendmachung der Vertragsstrafe, falls Sie unterschreiben. Außerdem kann auch der Verdacht einer etwaigen Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da das Unternehmen über seine Anwälte etliche wortidentische Abmahnungen verschicken ließ.

Unser Rat 

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden, sondern eine Modifikation durch einen Anwalt erfahren. Beachten Sie auch die gesetzte Frist, um gerichtliche Schritte gegen Sie mit hohen Kosten zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen Ihren Einzelfall und geben Ihnen gern auch im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung erste Empfehlungen zum richtigen Vorgehen!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema