Abmahnung der Pixel.Law Rechtsanwälte wegen „Teilen“ von Vorschaubildern auf Facebook

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell wird im Internet berichtet von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Pixel.law aus Berlin. Gegenstand ist das automatische Einbinden eines Vorschaubildes (Miniaturbild) beim Teilen von Facebook-Postings.

Worum geht es genau?

Zumeist werden Beiträge im Internet mit Fotos bebildert. Wer dann auf Facebook einen Link zu dem Beitrag teilt, verursacht, dass auch das dazugehörige Foto (so genanntes Miniaturfoto) verbreitet und damit juristisch eine Kopie des Originalfotos verwendet wird.

Das Verwenden fremder Fotos ohne Zustimmung des Rechteinhaber (meist der Fotograf oder der ausschließlich Berechtigte) ist unzulässig, wenn hierfür keine Zustimmung vorliegt. Entscheidend ist auch, welche Berechtigung zur Nutzung des Bildes konkret vorliegt. Möglicherweise handelt es sich bei dem Bild auch um eines solches, welches zur gemeinfreien Nutzung zur Verfügung steht oder in der konkreten Art und Weise sehr wohl verwendet werden darf. All dies weiß der Nutzer, welcher einen Link auf Facebook teilt, regelmäßig nicht.

Sofern im konkreten Fall eine Gemeinfreiheit oder die Zustimmung des Rechteinhabers zur konkreten Art der Verwendung nicht vorliegt, stellt die Verwendung fremder Fotos eine Urheberrechtsverletzung dar. Dies gilt grundsätzlich auch für die Verwendung von Fotos auf Facebook, wenn durch die Funktion „Teilen" eines Links auch das Bild verbreitet wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es beim Teilen von Links nicht immer möglich ist, die „Miniaturbildfunktion" abzustellen, was beim Posten von eigenen Beiträgen grundsätzlich möglich ist.

Grundsätzlich droht daher beim „Teilen" von Beiträgen mit Vorschaubildern eine urheberrechtliche Abmahnung. Nachdem nun die erste Abmahnung in diesem Bereich vorliegt, ist es nur eine Frage der Zeit, dass auch andere Rechteinhaber diese zusätzliche Möglichkeit des Geldverdienens für sich entdecken und künftig ebenfalls Facebook Nutzer abmahnen.

Was sollten Sie beachten?

Teilen Sie in Netzwerken keine Links, wenn nicht die Verbreitung des dazugehörigen Bildes abgestellt werden kann.

Verwenden Sie grundsätzlich selbst gemachte Bilder und eigene Texte. Auch der (mitunter kostenlose) Erwerb von Fotos über Fotoagenturen kann zur erheblichen Kostenfalle werden. Denn die Benutzung dieser Fotos ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen der Agenturen sind für den Durchschnittsverbraucher überwiegend nicht verständlich.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema