Abmahnung der Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen für BVB Merchandising GmbH

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Wurden Sie von den Rechtsanwälten Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt, weil sie Rechte an der Marke „Borussin“ verletzt haben sollen. Was nun? 

Abmahnung wegen der Nutzung des Begriffs „Borussin“

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Kanzei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen aus München zur Prüfung vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma BVB Merchandising GmbH, eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH und Co. KGaA. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, es sei der Begriff „Borussin“ als T-Shirt-Design in markenrechtsverletzender Weise gewerblich genutzt worden. Diese Bezeichnung ist für die abmahnende Firma als Marke eingetragen.

Markenrechtliche Abmahnung: Was fordern die Abmahner?

Zentrale Forderung einer markenrechtlichen Abmahnung ist üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Oft werden jedoch auch schon Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Im vorliegenden Fall werden neben einer Unterlassungserklärung und der Auskunftserteilung auch bereits Abmahnkosten (Anwaltskosten für das Aussprechen der Abmahnung) gefordert. Diese sollen hier nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € bemessen werden. Nach Auskunftserteilung sollen weitere Schadensersatzforderungen berechnet und gefordert werden.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt verlangt werden kann bzw. wenn ja, ob sie noch zurückhaltender formuliert werden kann, als gefordert, ist bei markenrechtlichen Abmahnungen meist eine Frage des Einzelfalls. So stellen sich bei markenrechtliche Abmahnungen die Vorwürfe nicht selten als unbegründet heraus. Oft hat man es auch mit einer umstrittenen Rechtslage zu tun. Dies kann dann selbst für die abmahnende Kanzlei mit erheblichen Risiken verbunden sein. Selbst dort, wo die erhobenen Vorwürfe grundsätzlich zutreffen, werden nicht selten deutlich zu hohe Zahlungen oder die Abgabe zu weit gehender Erklärungen verlangt. Es ist daher zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor eine voreilige und möglicherweise falsche Reaktion erfolgt.

Wurden auch Sie wegen der angeblichen Verletzung von Markenrechten durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen wegen der Verwednung der Bezeichnung „Borussin“ abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.


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