Veröffentlicht von:

Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen des Films "Non-Stop"

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Non-Stop“ im Auftrag der Studiocanal GmbH

Wer in den Verdacht gerät, einen urheberrechtlich geschützten Film im Internet Dritten zum Download angeboten zu haben, der muss mit einer Abmahnung rechnen. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall gehen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München gegen Personen vor, denen eben solch ein Verhalten zur Last gelegt wird. Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung macht die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Konkret wird der Betroffene verpflichtet, einen Geldbetrag in Höhe von 815 € zu Zahlen, der sich wiederum aus 215 € Aufwendungsersatz und 600 € Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterführend wird der Betroffene aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In der Regel ist der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst und bedürfen einer Abänderung in einigen Punkten. Da solch eine Unterlassungserklärung ein Leben lang gültig ist und im Falle einer Zuwiderhandlung eine kostenintensive Geldforderung mit sich bringt, sollte hier nicht vorschnell unterzeichnet werden. Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Non-Stop“ kann sich der Betroffene wehren.

Was ist nach dem Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung für „Non-Stop“ zu tun?

Nach dem Erhalt einer Abmahnung geht es darum, sich ausgiebig über die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren. Wer sich für eine Gegenwehr entscheidet, der tut dies in erster Linie außergerichtlich. Hierbei geht es darum, sich in einem zivilrechtlichen Rahmen mit der Gegenseite zu einigen. Um eine Einigung herbeizuführen, muss jedoch nicht vorbehaltlos der von der Gegenseite geforderte Geldbetrag gezahlt werden. Erst einmal geht es darum, die Geldforderung zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Ein Anwalt kann hierbei gute Dienste leisten.

Gleichwohl die Verteidigung im Alleingang in unterschiedlichen Internetforen angeraten wird, sollte hierbei beachtet werden, dass die Gegenseite im Falle einer ausbleibenden Reaktion durchaus gerichtliche Schritte, ein Mahnverfahren, oder eine Unterlassungsklage einleiten kann. Daher kann nicht etwa dazu geraten werden, die Forderung der Gegenseite pauschal zurückzuweisen. Besser ist es, die Forderung durch einen Anwalt prüfen zu lassen und argumentativ begründet dagegen vorzugehen.

Doch in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Non-Stop“ geht es nicht nur um Geld. Wie bereits angeführt, wird der Betroffene aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wie solch eine Unterlassungserklärung auszusehen hat, dazu gibt es kein vorgegebenes Muster. Trotzdem hat der Gesetzgeber maßgebliche Grundanforderung vorgegeben, damit solch eine Erklärung gültig ist. Mehr als dieses Mindestmaß sollte der Unterzeichner nicht versichern.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Non-Stop“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Telefonat geht es darum, die Angelegenheit zu besprechen, offene Fragen zu beantworten und eine Verteidigungsstrategie anzubieten. Die Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema