Veröffentlicht von:

Abmahnung der RuhrKanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

  • 1 Minuten Lesezeit

Ich vertrete erneut eine Mandantin gegen eine Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Die Abmahnung beinhaltet den altbekannten Vorwurf eines Tickethandels über nichtautorisierte Zweitmarktplattformen.

Laut Abmahnung sollen über nicht autorisierte Tickethandelsplattformen Eintrittskarten für die Spiele des BVB gegen Hertha BSC Berlin und den FC Augsburg aus der Saison 2022/2023 angeboten worden sein. Die Abmahnung wird somit auf einen Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot in den ATGB der Abmahnerin gestützt.

Die Allgemeinen Ticketbedingungen lauten auszugsweise:

„8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
  • Vertragsstrafe 250,00 €

Unterzeichnen Sie niemals die übersandte Unterlassungserklärung ungeprüft. Sie schneiden sich sonst wohlmöglich Einwendungen gegen den Vorwurf ab. Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gewonnen, dass auch bei berechtigten Abmahnungen immer eine Kostenreduzierung möglich ist. Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich demnach immer!

Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Abmahnung erhalten?

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

Kostenlose Ersteinschätzung

  • Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
  • Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail











Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema