Abmahnung/Berechtigungsanfrage: Juwelier Chronotage GmbH durch Rechtsanwalt aus Berlin wg ElektroG/UVP

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Die Juwelier Chronotage GmbH aus Frankfurt betreibt einen Onlineshop, in dem sie insbesondere Uhren verkauft. Die Chronotage GmbH geht derzeit gegen Konkurrenten wettbewerbsrechtlich vor und wird bei entsprechenden Abmahnungen durch einen uns bekannten Rechtsanwalt aus Berlin vertreten. 

Zum Hintergrund

Einem konkurrierenden Uhren-Händler wurde durch die Juwelier Chronotage GmbH vorgeworfen, batteriebetriebene Uhren/Quarzuhren ohne erforderliche Registrierung bei der Stiftung für Elektro Altgeräte (Stiftung EAR) zu vertreiben. 

Das ElektroG sieht u.a vor, dass für jeder Hersteller/Importeur von Elektrogeräten verpflichtet ist, sich bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen. Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, wobei im Betrieb Spannungen von 1000 V Wechselstrom oder 1500 V Gleichstrom nicht überschritten werden dürfen.  Gemessen an diesen gesetzlichen Vorgaben stellen auch batteriebetriebene Armbanduhren Elektrogeräte dar, da diese zu ihrem Betrieb elektrischen Strom benötigen.

Vertreten wird die GmbH durch den uns für diverse wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt aus Berlin. So lagen uns u. a. bereits Fälle für "My Musthave" (Lothar Fürst), Chrono Exclusive GmbH, Erdigo UG, Autohaus Frank UG, Acario UG, Lothar Fürst, Plogoo UG, Wetega UG, Sven Sachse GbR, Goss Reise GmbH, Marcel Frank, Bremsenkönig UG, Como Sonderposten GmbH, Sanitaer-Versand Ltd., die iOcean UG u.v.m. zur Vertretung vor.

 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, umfassenden Unterlassungserklärung. Damit jedoch nicht genug. Weiter wurden Anwaltskosten i.H.v. 1.655,70 Euro für die Abmahnung verlangt, wobei ein unseres Erachtens verhältnismäßig hohen Streitwert in Höhe von 35.000,- Euro dem Sachverhalt zu Grund gelegt wurde. 

UPDATE 18.12.2020:

Der Rechtsanwalt geht auch nach dem neuen "Anti-Abmahngesetz" gegen Onlinehändler im Namen der Chronotage GmbH vor (wegen Werbung mit UVP). Zwar betitelt er seine Anschreiben nun mit "Berechtigungsanfrage", faktisch handelt es sich jedoch um eine Abmahnung.


Unser Rat 

 Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

 Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt weiter zu prüfen ob ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind. 

 Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. 

Wir haben schon zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen durch den Rechtsanwalt aus Berlin verteidigt.

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

 

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

 www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand Mai.20


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