Abmahnung der VSM Deutschland und Marquardt Rechtsanwälte

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Erneut wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte und der VSM Deutschland GmbH zur Überprüfung vorgelegt.

Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnung von VSM Deutschland berichtet und in der Vergangenheit wiederholt Mandanten zu der Abmahnung der VSM Deutschland GmbH und Marquardt Rechtsanwälten beraten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vsm-deutschland-gmbhmarkenrechtunlauterer-wettbewerb_041099.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-vsm-deutschland-gmbh-und-marquardt-rechtsanwaelten-werbung-mit-garantie_112928.html

Die VSM Deutschland ist uns daher bereits aus einigen Fällen bekannt. Wir kennen die Gegnerin sowie das Vorgehen gegen die Wettbewerber mittels Abmahnung. Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Hierzu können Sie uns gerne die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Die aktuelle Abmahnung von VSM / Marquardt Rechtsanwälten:

Die uns vorliegende aktuelle Abmahnung richtet sich an einen Onlinehändler. Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, der abgemahnte Händler habe in unzulässiger Weise mit einer „Geld-zurück-Garantie“ geworben. Wettbewerbsrechtlich problematisch ist die Werbung mit einer „Geld-zurück-Garantie“ immer dann, wenn dem Verbraucher hiermit nicht mehr eingeräumt wird als ihm sowieso bereits zusteht (z. B. Widerrufsrecht). Die Werbung ist in diesen Fällen unlauter. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Muss die Unterlassungserklärung unterschrieben und der Onlinehandel beendet werden?

Nein. Die Unterlassungserklärung von Marquardt Rechtsanwälten muss und sollte niemals unterschrieben werden. Der Onlineshop muss auch nicht offline genommen werden. Wir raten grundsätzlich davon ab, die Unterlassungserklärung ohne Anpassungen zu unterschreiben.

Wir empfehlen Ihnen, die Abmahnung von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und/oder IT-Recht prüfen zu lassen. Nach der Prüfung kann die weitere Reaktion festgelegt werden.

Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen einhalten
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben

Wir beraten seit über 10 Jahren Mandanten im Wettbewerbsrecht. Wir kennen bereits die Gegner, die Abmahnung und das Vorgehen und können Ihnen eine erste Einschätzung der Abmahnung kostenlos anbieten. Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht und IT-Recht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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