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Abmahnung der Waldorf Frommer Anwälte für Freelancers mit Forderung in Höhe von 815 Euro

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Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen Freelancers für das Filmunternehmen Constantin Film Verleih GmbH: unter der Überschrift „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" wendet sich die Kanzlei Waldorf Frommer an Internetanschluss Inhaber denen zur Last gelegt wird, den Film Freelancers unerlaubt im Internet angeboten zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma ipoque GmbH angeblich Beweis sicher festgestellt.

In der Waldorf Frommer Abmahnung für Freelancers macht die Gegenseite Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Geldbetrag in Höhe von 815 € zu zahlen. Die Forderung setzt sich aus 600 € Schadenersatz und 215 € Anwaltskosten zusammen.

Die Abmahnung muss in jedem Fall ernst genommen werden. Ziel sollte es sein, innerhalb der gesetzten Frist optimal auf die Abmahnung zu reagieren. Hierzu sollte durch einen Anwalt kritisch hinterfragt werden, ob nicht Anteile der Geldforderung zurückgewiesen werden können.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ist in der Praxis täglich mit ähnlichen Vorwürfen beschäftigt. Da die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung von Waldorf Frommer für Freelancers zu tun ist bietet Dr. Wachs die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an. Gerne können sich Betroffene unter der Nummer 040 411 88 15 70 an Dr. Wachs wenden. Für die erste Kontaktaufnahme fallen keine Gebühren an.

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