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Abmahnung der Waldorf Frommer Anwälte wegen des Albums Miley Cyrus Bangerz

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München geht derzeit im Auftrag der Sony Music gegen Internet Anschlussinhaber vor, denen im Rahmen einer Abmahnung zur Last gelegt wird, das Musikwerk Miley Cyrus Bangerz unerlaubt im Internet zum Download angeboten zu haben. Solch eine Abmahnung sollte in jedem Fall Ernst genommen werden. Damit die weihnachtliche Stimmung des ausgehenden Jahres nicht dauerhaft getrübt ist, sollte sich der Betroffene zeitnah mit der Anschuldigung auseinandersetzen. Da es sich bei Miley Cyrus Bangerz um Popmusik handelt, die vornehmlich von jüngeren Menschen gehört wird, darf vermutet werden, dass die jeweilige Rechtsverletzung auch durch Minderjährige begangen wurde. Adressat der Abmahnung ist jedoch immer der registrierte Anschlussinhaber, der in der Regel volljährig ist. Üblicherweise handelt es sich hierbei um die Eltern. Diese werden wohl nicht erfreut sein, wenn solch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ins Haus flattert. Damit der festliche Jahresabschluss durch den Erhalt solch einer Abmahnung nicht gefährdet ist, geht es also zeitnah darum, die Forderung zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Hierbei sollte immer berücksichtigt werden, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Es gilt zu unterscheiden, ob es Familienangehörige, Freunde, Fremde oder der Internetanschlussinhaber die angebliche Rechtsverletzung an Miley Cyrus Bangerz begangen haben.

Die Forderung der Waldorf Frommer Abmahnung für Miley Cyrus Bangerz besteht aus unterschiedlichen Anteilen: zum einen macht die Gegenseite Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Zum anderen soll der Betroffene die angefallenen Anwaltskosten erstatten. Zusammengefasst ergibt sich eine Geldforderung in Höhe von 815 €, die sich wiederum aus 600,00 Euro Schadenersatz und 215,00 € Anwaltskosten zusammensetzt. Ohne Rücksprache mit einem Anwalt sollten die Ansprüche nicht erfüllt werden. Der Laie kann nicht beantworten, welche Anteile berechtigt sind und welche in dem jeweiligen Fall zurückgewiesen werden können.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. In diesem Telefonat geht es darum, die absehbaren Chancen Risiken und Kosten einer Verteidigung zu besprechen. Damit ein Kostenrisiko minimiert ist, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die außergerichtliche Verteidigung für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag. Dieser wird natürlich im ersten Telefonat mitgeteilt.

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