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Abmahnung der Waldorf Frommer Anwälte wegen "die Simpsons" mit Forderung in Höhe von 469,50 Euro - was tun?

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Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie die Simpsons für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: die große Rechtsanwaltskanzlei Waldorffrommer Rechtsanwälte aus München geht für das Medienunternehmen Twentieth Century Fox gegen Internet Anschlussinhaber vor denen im Rahmen einer Abmahnung vorgeworfen wird, die Serie die Simpsons unerlaubtem Internet verbreitet zu haben. In der aktuell zur Prüfung vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer geht es um die Simpsons Staffel 25 Folge 3.

Der Abmahnung geht die Ermittlungsarbeit einer so genannten Anti-Piracy Firma zuvor. Diese Unternehmen durchsuchen die bekannten Netzwerke hinsichtlich des unerlaubten Downloadangebotes einer konkreten Datei. Das Problem dieser Vorgehensweise ist, dass die Ermittler lediglich bis zur Haustür des Abgemahnten ermitteln können. Problematisch daher erscheint die Frage zur wahren Täterschaft. Die Praxis hat gezeigt, dass oft nur als dritte und nicht der Anschlussinhaber für die jeweilige Rechtsverletzung verantwortlich sind.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen die Simpsons gefordert?

Die gegnerische Seite macht in der Abmahnung Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Hinzu wird der Betroffene aufgefordert die in der Angelegenheit angefallenen Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung für die Simpsons wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung auch abgegeben werden. Der Abmahnung wegen die Simpsons ist bereits eine Formulierung der Gegenseite beigefügt, die zur Unterschrift vorbereitet ist. Betitelt ist die Erklärung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages". Dieses Schriftstück sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Ohne anwaltliche Beratung lässt es sich nicht einschätzen, wie nachteilig die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgelegte Erklärung sein könnte.

Der Abgemahnte wird aufgefordert, 300 € Schadenersatz sowie 169,50 € Anwaltskosten (Aufwendungsersatz) zu zahlen. Zusammengefasst ergibt sich eine Forderung in Höhe von 469,50 €. Auch dieser Teilbereich der Forderung der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen die Simpsons sollte kritisch durch den eigenen Anwalt hinterfragt werden. Nicht immer kann die Gegenseite die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche vollständig durchsetzen.

In der Abmahnung wegen Die Simpsons sind zwei Fristen gesetzt. Die erste Frist bezieht sich auf den Eingang einer Unterlassungserklärung, die zweite Frist notiert den Zeitpunkt, zu dem der geforderte Betrag gezahlt werden soll. Die Fristen der Abmahnung sollten in jedem Fall eingehalten werden. Jedoch sollte vorab geklärt werden, ob die Ansprüche der Gegenseite wirklich in vollem Umfang erfüllt werden müssen.

Wenn auch Sie mit einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Die Simpsons konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In einem ersten Telefonat können Abgemahnte die Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen für das erste Telefonat, den ersten Mail Kontakt, oder einen persönlichen Besuch in der Kanzlei in Hamburg fallen noch keine Gebühren an. Erst einmal geht es darum, den Abgemahnten ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu beraten. Gerne können sich Empfänger einer Abmahnung wegen die Simpsons unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Mit einem starken Anwalt im Rücken lässt sich viel bewegen. Gerne helfen wir Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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