Veröffentlicht von:

Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen "Die Tribute von Panem – Mockingjay" - Abmahngerücht?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Unterschiedliche Anwaltblogs berichten derzeit von einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“. Bestätigen können wir das noch nicht, es wäre jedoch kein Sonderfall, dass gerade so topaktuelle Blockbuster hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung verfolgt werden.

Was ist „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“?

"„Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ (Originaltitel: „The Hunger Games: Mockingjay – Part 1“) ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2014, der auf dem Buch „Die Tribute von Panem – Flammender Zorn“ von Suzanne Collins basiert. Es ist der dritte von vier geplanten Teilen und Nachfolger von „Die Tribute von Panem – The Hunger Games“ und „Die Tribute von Panem – Catching Fire“. Der Film wurde von Lionsgate produziert, Francis Lawrence führte Regie, das Drehbuch stammt von Danny Strong. Der Film hatte am 10. November 2014 seine Weltpremiere in London. In den deutschen Kinos startete er am 20. November 2014. Ende 2015 soll die Fortsetzung „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ veröffentlicht werden. (Quelle Wikipedia)"

Was kann man gegen eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ tun?

Solch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ sollte nicht ignoriert werden. Um die noch gute Ausgangslage zu halten, muss der Betroffene innerhalb der angesetzten Frist reagieren und zumindest zeitnah den Unterlassungsanspruch erfüllen. Sollte eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben, kann der Verletzer von dem Geschädigten verlangen, dass dieser eine sogenannte Unterlassungserklärung abgibt. Mit dieser soll er sich verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Fall einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ ist bereits eine Erklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Es ist dem Abgemahnten freigestellt, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die in Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen sind oft zu weit gefasst.

Doch die Forderung solch einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ besteht aus mehreren Anteilen. Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ aufgefordert, einen pauschalen Geldbetrag zu zahlen, der sich wiederum aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt. Auch dieser Teil der Forderung kann kritisch hinterfragt werden. Ziel einer anwaltlichen Vertretung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat. Erreicht werden kann dieses, indem die Geldforderung kritisch geprüft wird und unberechtigte Anteile zurückgewiesen werden können.

Wenn auch Sie mit einer Waldorf Frommer Abmahnung für „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Die möglicherweise darauf folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema