Abmahnung des Sven Leib durch HKMW Rechtsanwälte wg fehlendem Grundpreis (PAngV)

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Uns liegt eine Abmahnung des Sven Leib vertreten durch die Kanzlei HKMW Rechtanwälte aus Köln zur Prüfung vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Herr Sven Leib vertreibt u.a. auf Amazon und Ebay in einem Onlineshop (S-Trading-Store-24) diverse Artikel, wie Duschgel, Speicherkarten, Reinigungsmittel etc.

Die Firma lässt Mitbewerber anwaltlich vertreten abmahnen. Der Vorwurf lautet u.a. auf fehlende Grundpreisangabe nach Preisangabenverordnung (PAngV).

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 30.000,- Euro.

Unsere Einschätzung

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geforderten Gebühren sollten anwaltlich überprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. 

Hier kann bares Geld gespart werden, wenn die richtigen strategischen Entscheidungen getroffen werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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