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Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

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Haben Sie eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin erhalten?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin spricht regelmäßig Abmahnungen im Wettbewerbsrecht gegenüber Onlinehändlern aus.

In der mir vorliegenden Abmahnung vom 25.06.2021 werden Onlineangebote auf der Handelsplattform Amazon gerügt.

Vorwurf der Abmahnung:

  • Verstöße gegen Lebensmittel-GesundheitsVO (LGVO)

Konkret werden Werbeaussagen zu dem Produkt Bockshornkleesamen gerügt. Der Bockshornklee ist eine Pflanzenart, deren Samen ihre Verwendung in zahlreichen Zubereitungen von Nahrungsmitteln findet.

In der Abmahnung werden Angaben, die die Gesundheit betreffen als unzulässig gerügt.

Auszugsweise:

  • Positive Wirkung auf die Gesundheit 
  • Positive Auswirkungen auf das Verdauungssystem

Gemäß Art. 10 I LGVO sind derartige Angaben nur zulässig, wenn Sie in der Liste der zugelassenen Angaben (Verordnung (EU) Nr. 432/2012) normiert sind und den allgemeinen der in Kapitel II der Verordnung Anforderungen entsprechen. Im Übrigen müssen gesundheitsbezogene Angaben sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und abgesichert sein, gemäß Art. 5 I, 6 I LGVO.

Es ist von entscheidender Bedeutung und dem nachhaltigen Erfolg von derartigen Produkten, dass erfolgsversprechende Werbeaussagen auf ihre Rechtskonformität überprüft werden. Lassen Sie eine solche Prüfung nur von einem Fachmann, also Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz durchführen.

Abmahnkosten: 238,00 €

Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterzeichnen!

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Keine Kurzschlusshandlungen!

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E-Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Weitere Informationen finden Sie unter: info@dregeriplegal.de

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