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Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

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Neue Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. vom 22.09.2020.

Die Abmahnung thematisiert den bekannten Vorwurf des Handelns im gewerblichen Umfang betreffend das Anbieten von Kraftfahrzeugen. Der Verband rügt, dass er den Adressaten bei einer Vielzahl von privaten Verkaufsangeboten im Internet ermittelt habe. Die Identifizierung erfolgte über die Handynummer des Mandanten.


Privat oder Gewerbliches Handeln?

Die Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln vorliegt lässt sich anhand von verschiedenen Kriterien beurteilen. Ein wesentliches Kriterium ist die Anzahl der ermittelten Fahrzeuge und der Ermittlungszeitraum. Jeder Fall ist anders. Daher sollten Sie auch Ihren Fall fachkundig prüfen lassen!

VORSICHT!

Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung versprechen Sie eine Vertragsstrafe von 5.000€, falls Sie gegen die Erklärung verstoßen.

Die Geschichte ist immer die gleiche.
Nach Erhalt der Abmahnung unterzeichnet der Adressat der Abmahnung die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet ihn im Falle der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe.
Die Folge ist ein weiteres Forderungsschreiben des Verbandes KFZ- Innung e.V.: VERTRAGSSTRAFE 5.000-10.000€

Muss eine geltend gemachte Vertragsstrafe immer bezahlt werden?

Die Frage lässt sich einfach beantworten. NEIN!
Nicht in jedem Fall ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe berechtigt. Wenn kein Verstoß vorliegt, fällt auch keine Vertragsstrafe an. Der angebliche Verstoß gegen die Unterlassungserklärung muss genau überprüft und untersucht werden.
Um das beste Ergebnis zu erzielen, sollte der Fall durch einen fachkundigen Fachanwalt geprüft werden.
Lassen Sie Sie sich in keinem Fall zu einer schnellen Zahlung verleite

Grundregeln bei Abmahnung:
• Bewahren Sie Ruhe
• Beachten Sie die gesetzten Fristen
• Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
• Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
• Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Lassen Sie uns Ihre Abmahnung gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail an info@dregeriplegal.de zu kommen.








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