Abmahnung Die Frau des Anarchisten durch Rechtsanwältin Denise Himburg iAd. Zorro Film GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwältin Denise Himburg aus Berlin spricht im Mai 2010 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken der Neue Visionen Medien GmbH und Zorro Film GmbH aus. Die Rechtsanwältin Denise Himburg war bislang in der Kanzlei Hoffmann beschäftigt, die zuvor mit der Verfolgung der Rechtsverstöße an den geschützten Filmwerken betraut worden war.

Die jüngsten Abmahnungen aus der Kanzlei der Rechtsanwältin Denise Himburg beinhalten den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Urheberrecht durch das unberechtigte öffentliche Zurverfügungstellen des Films „Die Frau des Anarchisten" in sogenannten Filesharing Tauschbörsen im Internet. Ausweislich der Abmahnung liegen die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk bei der Zorro Film GmbH.

In der Abmahnung fordert Rechtsanwältin Denise Himburg im Namen der Zorro Film GmbH den Internetanschlussinhaber, dem zu dem vorwurfsgegenständlichen Zeitpunkt die betreffende IP zugeordnet war, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 480 EUR auf. Die Abgabe jener der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung wird - schon wegen der zugrunde liegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich vorliegend keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Die Abmahnung und die darin enthaltenen kurzen Fristen sollten ernst genommen werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

Tel.: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

Beiträge zum Thema