Abmahnung Dr. Kornmeier für GSDR "Invictus - Fard"
- 1 Minuten Lesezeit
Aktuell verschickt die Kanzlei GSDR Abmahnungen für das Album Invictus von Fard.
Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages
Wie ist zu reagieren, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?
Zunächst sollte man Ruhe bewahren und nichts voreilig unterzeichnen. Mit der richtigen Reaktion gilt auch hier "nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird". Insbesondere sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung überprüft werden. In vielen Fällen stellt diese ein Schuldeingeständnis dar. Unterzeichnet man die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung, verpflichtet man sich zugleich zur Zahlung der geforderten Kosten. Wenn man dies nicht möchte, macht die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung Sinn. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine abgeänderte und selbst formulierte Unterlassungserklärung, die kein Schuldeingeständnis darstellt. Vielmehr verhindert sie, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung bei Gericht gegen einen beantragen kann. Dies wäre nämlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Ferner sollte überprüft werden, ob der behauptete Zahlungsanspruch überhaupt besteht. Bei manchen Filesharing-Abmahnungen stößt das geschulte Auge nämlich bereits auf offensichtliche Fehler: dies ist z.B. der Fall, wenn die IP-Adresse offensichtlich falsch ist.
Aber auch in rechtlicher Hinsicht, bietet eine Filesharing-Abmahnung einige Anknüpfungspunkte, um die Kosten entweder zu minimieren oder aber sogar gar nichts zu zahlen. Auch wenn viele Abmahnkanzleien es in ihren Schreiben anders formulieren: sicher ist nichts und Fehler sind eben nicht immer völlig ausgeschlossen.
Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe ein solcher bestehen würde, hängt von vielen Einzelfaktoren zusammen, wie z.B. die Anzahl der Personen, die auf den Internetanschluss Zugriff haben, ob minderjährige Kinder im Haushalt sind, ob WLAN genutzt wird usw.
Sie sollten sich auf jeden Fall von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne jederzeit telefonisch zur Verfügung.
Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages
Wie ist zu reagieren, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?
Zunächst sollte man Ruhe bewahren und nichts voreilig unterzeichnen. Mit der richtigen Reaktion gilt auch hier "nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird". Insbesondere sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung überprüft werden. In vielen Fällen stellt diese ein Schuldeingeständnis dar. Unterzeichnet man die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung, verpflichtet man sich zugleich zur Zahlung der geforderten Kosten. Wenn man dies nicht möchte, macht die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung Sinn. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine abgeänderte und selbst formulierte Unterlassungserklärung, die kein Schuldeingeständnis darstellt. Vielmehr verhindert sie, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung bei Gericht gegen einen beantragen kann. Dies wäre nämlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Ferner sollte überprüft werden, ob der behauptete Zahlungsanspruch überhaupt besteht. Bei manchen Filesharing-Abmahnungen stößt das geschulte Auge nämlich bereits auf offensichtliche Fehler: dies ist z.B. der Fall, wenn die IP-Adresse offensichtlich falsch ist.
Aber auch in rechtlicher Hinsicht, bietet eine Filesharing-Abmahnung einige Anknüpfungspunkte, um die Kosten entweder zu minimieren oder aber sogar gar nichts zu zahlen. Auch wenn viele Abmahnkanzleien es in ihren Schreiben anders formulieren: sicher ist nichts und Fehler sind eben nicht immer völlig ausgeschlossen.
Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe ein solcher bestehen würde, hängt von vielen Einzelfaktoren zusammen, wie z.B. die Anzahl der Personen, die auf den Internetanschluss Zugriff haben, ob minderjährige Kinder im Haushalt sind, ob WLAN genutzt wird usw.
Sie sollten sich auf jeden Fall von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne jederzeit telefonisch zur Verfügung.
Artikel teilen: