Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Hey Now“ von Martin Solveig ("Fack ju Göthe")

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Zurzeit mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Musiktitels „Hey Now" von Martin Solveig ab. Besonderheit der Abmahnung ist, dass die Urheberrechtsverletzung nicht an dem Musikstück selber festgemacht wird. Über eine Online-Tauschbörse sollen die Abgemahnten den Film „Fack ju Göthe" öffentlich zugänglich gemacht haben und damit auch das Musikstück, welches ein Teil des Soundtracks ist.

Was verlangt der RA Daniel Sebastian?

Aufgrund der erfolgten Urheberrechtsverletzungen gibt Daniel Sebastian an, dass der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH erhebliche Schäden entstanden sind. Er fordert die Betroffenen auf einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen, der die Schadensersatzkosten und Rechtsanwaltsgebühren umfasst und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

In jedem Fall sollten Sie auf die erhaltene Abmahnung reagieren und die Frist, die Ihnen die Gegenseite gesetzt hat, nicht fruchtlos verstreichen lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gegenseite rechtliche Schritte einleitet. Sie sollten keinesfalls voreilige Handlungen vornehmen, sondern die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche vorerst von einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen sodann die effektivsten Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen. Die modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt sich auf die notwendigen Angaben und stellt eine Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung, die regelmäßig zu weitgehend sein wird, dar.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Es gibt unterschiedliche Ansatzpunkte, die erfolgsversprechend sein können.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein anderer, der Zugriff auf den Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Eine gute Verteidigungschance besteht insbesondere in der Konstellation, wenn  auch Dritte den Internetanschluss genutzt haben. Hier besteht die Möglichkeit einer sogenannten Störerhaftung. Störer ist derjenige, der den Internetanschluss anderen zur Verfügung stellt und dadurch mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung ist. Vorteil der Störerhaftung ist, dass der Anschlussinhaber nur für die Anwaltsgebühren aufkommen muss.

Durch ein jüngst ergangenes BGH Urteil wurde die Störerhaftung nun erheblich eingeschränkt. Die Anschlussinhaber haften jetzt auch nicht mehr für volljährige Familienmitglieder, sofern kein Anhaltspunkt für einen Missbrauch des Internetanschlusses für illegales Filesharing bestand. Eine bisher verlangte Aufsichts- und Kontrollpflicht ist nunmehr aufgrund der Beschränkung der Störerhaftung für erwachsene Familienangehörige, nicht mehr für den Ausschluss der Störerhaftung erforderlich.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen der unerlaubten Verwertung des Musiktitels „Hey Now" des Künstlers Martin Solveig erhalten haben, kontaktieren Sie uns. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66. Gern können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falles.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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