Abmahnung durch Fareds für Malibu Media LLC wegen des Erotikfilms „Make Love To Me“

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Fareds aus Hamburg versendet weiterhin Abmahnungen im Auftrag der Malibu Media LLC wegen der illegalen Verbreitung von Filmen zur Erwachsenenunterhaltung in Internettauschbörsen.

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung geht es um den Erotikfilm „Make Love To Me“.

Die Kanzlei Fareds verlangt von dem abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Weiter wird behauptet, der Malibu Media LLC stehe im Falle einer Täterhaftung ein Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro zu. Darüber hinaus werden pauschale Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 Euro und Anwaltskosten aus einem Streitwert von 1.520,00 Euro in Höhe von 215,00 Euro geltend gemacht.

Die Gesamtforderung beträgt somit 735,00 Euro.

Folgendes sollten Sie unbedingt beachten, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC wegen Filesharings von Filmen der Erwachsenenunterhaltung erhalten haben:

- Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Sonst droht die Einleitung weiterer Schritte gegen Sie wie z.B. der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

- Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Zahlungserklärung

- Lassen Sie sich hinsichtlich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend von einem Rechtsanwalt darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings kann sich der betroffene Anschlussinhaber inzwischen sehr häufig erfolgreich verteidigen.

Sofern der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss man überhaupt nicht für die angebliche Urheberrechtsverletzung geradestehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch dann, wenn es nicht möglich sein sollte, die Haftung des Anschlussinhabers als Täter oder Störer auszuschließen, können die geforderten Beträge mit anwaltlicher Unterstützung oft deutlich reduziert werden.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Beiträge zum Thema