Abmahnung durch Fareds i.A.d. Malibu Media LLC - „Come Late“

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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) mahnt wieder einmal im Namen der Malibu Media LLC Anschlussinhaber ab. Inhalt der Abmahnung ist das mutmaßliche Vergehen an den Rechten des Films „Come Late“.

Der Abgemahnte soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerks den Film „Come Late“ anderen Usern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend also der Malibu Media LLC, zu (§ 19 a UrhG). Aus diesem Grund erfolgt das öffentliche Zugänglichmachen regelmäßig illegal, soweit keine vorherige Einwilligung erteilt wurde.

Was möchte Fareds?

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert den Betroffenen zu dreierlei auf: 

  • die dauerhafte und unverzügliche Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags bestehend aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?

In jedem Fall sollten Sie von übereilten Handlungen absehen. Eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags führt dazu, dass Sie nicht mehr über die Höhe verhandeln können. Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann viele Klauseln enthalten, die Sie benachteiligen, weshalb sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterschrieben werden sollte. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit modifizieren, als dass sie nur noch die nötigsten Angaben enthält. Von dem Gebrauch eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet ist abzuraten. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien abgefasst worden und können daher Ungenauigkeiten enthalten, die im schlimmsten Fall zur völligen Wertlosigkeit der Erklärung vor Gericht führen können.

Es sollte kein Kontakt zu den Anwälten von Fareds aufgenommen werden. Auch nicht telefonisch. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden, und es ist möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann herausfinden, ob und wenn ja inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC wegen unerlaubter Verwertung des Films „Come Late“ abgemahnt wurden. Sie sollten unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung nutzen und uns von Ihrem persönlichen Fall erzählen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer 030 965 35 854, oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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