Abmahnung durch Fareds wegen „Vaterfreunden“

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Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds wurde von der Pantaleon Films GmbH beauftragt Rechtsverletzungen an der Komödie von Matthias Schweighöfer „Vaterfreuden“ zu verfolgen. So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Fareds, in denen ihnen zur Last gelegt wird den Film von Matthias Schweighöfer „Vaterfreuden“ widerrechtlich auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit das Album unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds macht in dem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft geltend, welche dieser durch einen widerrechtlichen Upload des Filmes „Vaterfreuden“ entstanden seien. Die Betroffenen werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Fareds für die Pantaleon Films GmbH wegen der Komödie von Matthias Schweighöfer „Vaterfreuden“ zugeschickt bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Sehr wichtig ist, dass Sie vorher keine Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. So entziehen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsbasis und es kann dann nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandelt werden.

Hafte ich in jedem Fall für eine begangene Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“?

Regelmäßig wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“ veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat.

In jedem Fall lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 / 965 359 485 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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