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Abmahnung durch Hengeler Müller für Burberry Limited

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Gerade wenn Marken sehr beliebt sind, kommt es immer häufiger dazu, dass die entsprechenden Produkte beziehungsweise deren Embleme oder charakteristischen Merkmale imitiert oder sogar gefälscht werden. Immer häufiger tritt in solchen Fällen derzeit die Kanzlei Hengeler Müller auf. Als Anwaltskanzlei der Firma Burberry Limited schreibt sie Abmahnungen aufgrund derartig gefälschter Luxusartikel. Im aktuellen Fall handelt es sich dabei um Schals und Stulpen, die sich sehr stark am Logo und dem Karomuster von Burberry Limited orientieren und über die Plattform Dawanda vertrieben wurden.

Inhalte der Abmahnung von der Anwaltskanzlei Hengeler Müller

Die Abmahnung der Kanzlei Hengeler Müller enthält zunächst einmal den vorgeworfenen Tatbestand und weiterhin eine Vielzahl an Forderungen sowie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit dieser unterschriebenen Erklärung verpflichtet sich der Betroffene dazu, nie wieder eine solche in der Abmahnung vorgeworfene Markenrechtsverletzung zu begehen und somit einen entsprechenden Verkauf zu unterlassen. Zudem wird das Vernichten der angeprangerten Waren gefordert, während ein Exemplar davon der Firma Burberry Limited zu überlassen ist. Desweiteren erhebt Hengeler Müller den Anspruch auf eine Auskunft über die Vertriebswege sowie den Umfang der Werbung und des erreichten Gewinnes. Aus diesen Informationen wird sich dann auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes ergeben, der ebenfalls im Rahmen der Abmahnung in noch ungewisser Höhe gefordert wird. Nicht zuletzt werden dem Empfänger der Abmahnung auch sämtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.305,40 Euro in Rechnung gestellt.

Vorgehensweise bei Erhalt einer solchen Abmahnung

Das Wichtigste beim Erhalt einer solchen Abmahnung ist es, zunächst einmal kühlen Kopf zu bewahren und keine voreiligen Schritte zu unternehmen, ohne aber eine gesetzte Frist aus den Augen zu verlieren. Das könnte nämlich zu weiteren und sehr hohen Kosten durch das Erwirken von einstweiligen Verfügungen nach sich ziehen. Am besten sollte nichts unternommen werden, ohne eine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn gerade in Fällen von Abmahnungen sind kompetente und erfahrene Rechtsberater wichtig, um keine Fehler zu begehen, die kostspielige Folgen haben können. So unterschreiben viele zu schnell die mitgelieferte Unterlassungserklärung, welche häufig zu drastische Maßnahmen und Strafen bei Nichteinhaltung vorsieht. Auch wenn sowohl Schadenersatz als auch die Übernahme der Rechtsanwaltskosten gerechtfertigt sind, sollte niemals sofort gezahlt, sondern immer mit erfahrener Hilfe eines Anwalts geprüft werden, ob die entsprechenden Forderungen nicht viel zu hoch angesetzt sind.


Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.lawst.de/hengeler-mueller-abmahnung-fuer-die-burberry-limited/


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