Abmahnung Burberry Limited

  • 6 Minuten Lesezeit

Aktueller Gegenstand unserer anwaltlichen Arbeit ist die Prüfung einer markenrechtlichen Abmahnung der Burberry Limited aus London, Großbritannien. Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte – Cornelius Bartenbach Hasemann & Partner – aus Hamburg vertritt insoweit die Burberry Limited und macht für diese Ansprüche aufgrund einer Verletzung der Markenrechte am weltbekannten „Burberry-Check“ geltend.

Wie lautet der Vorwurf, der mit der Abmahnung erhoben wird?

Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte trägt vor, dass seitens der Burberry Limited „hochwertige Bekleidungsstücke aller Art, Lederwaren, Schuhe und vielfältige Accessoires“ produziert worden seien, wobei die mit dem berühmten „Burberry-Check“ versehenen Schals- und Tücher den Schwerpunkt der Produktpalette der Burberry Limited bilden sollen. Festzuhalten ist, dass der „Burberry-Check“ tatsächlich markenrechtlich geschützt ist, beispielsweise durch die Unionsmarke 000 377 580.

Gegenüber unserer Mandantschaft wurde der mit der Abmahnung der Burberry Limited der Vorwurf erhoben, Schals und Tücher vertrieben zu haben, welche so gestaltet seien, dass die erhebliche Gefahr einer Verwechslung mit dem geschützten Burberry-Check bestehe, die Produkte jedoch weder von der Markeninhaberin selbst noch mit deren Genehmigung produziert worden wären. Klar gesprochen wird unserer Mandantschaft der Vorwurf des Vertriebs von Markenfälschungen gemacht. Gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV würde ein solches Verhalten eine Markenrechtsverletzung darstellen. Darüber hinaus wäre möglicherweise auch der Tatbestand der unlauteren Rufausbeutung i. S. d. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV erfüllt. Ferner würde dies auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten (Verstoß gegen den Nachahmungsschutz gemäß §§ 3,4 Nr. 9 lit. a) und b) UWG) Ansprüche der Burberry Limited gegenüber dem Empfänger der Abmahnung begründen. Mithin werden mit der Abmahnung sowohl Marken- als auch Wettbewerbsrechtsverstöße behauptet und sich hieraus ergebende Ansprüche geltend gemacht.

Welche Forderungen macht die Burberry Limited mit der Abmahnung im Einzelnen geltend?

Zusammenfassend könnte man sagen, die Kanzlei CBH Rechtsanwälte macht zu Gunsten ihrer Mandantin sämtliche Anspruchsmöglichkeiten geltend.

Der Unterlassungsanspruch der Burberry Limited

So fordert sie den Empfänger der Abmahnung auf, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und fügt dem Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Diesbezüglich können wir nur empfehlen, diese nicht zu unterschreiben. Selbstverständlich ist eine solche vorformulierte Erklärung immer so gestaltet, dass sie den Anspruchsinhaber, in diesem Fall, die Burberry Limited in größtmöglichem Umfang schützt. Auf mögliche Interessen bzw. Einwendungen des in Anspruch genommenen Verletzers, des Täters der geltend gemachten Rechtsverletzungen, wird keine „Rücksicht“ genommen. Damit sind in der vorformulierten Unterlassungserklärung Punkte aufgeführt, die nicht in eine Unterlassungserklärung gehören. Mit einer Unterschrift würden Sie sich zu mehr verpflichten als Sie möglicherweise tatsächlich müssen. Lediglich beispielhaft sei der Punkt „Erstattung vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten“ herausgegriffen. Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der Markenrechte eines Rechteinhabers verletzt, verpflichtet ist, die Kosten der Inanspruchnahme von Rechtsanwälten zur Durchsetzung der Rechte, zu tragen. Die Kanzlei CBH setzt im Zusammenhang mit der Berechnung der vorgerichtlichen Anwaltskosten einen Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 € an. Dieser ist fantastisch, führt jedoch zu einer entsprechend hohen Kostenrechnung. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Festlegung von Gegenstandswerten in streitigen Auseinandersetzungen nicht einseitig durch Anwälte erfolgt. Vielmehr werden diesbezüglich Gerichte bemüht, welche jedoch in solchen Fällen keinen einheitlichen „Richtwert“ als Gegenstandswert festsetzen, sondern vielmehr in jedem Einzelfall neue Aspekte in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Mithin werden die Gegenstandswerte durch die Gerichte äußerst unterschiedlich festgesetzt (siehe dazu noch weiter unten).

Der Auskunftsanspruch in der Abmahnung der Burberry Limited

Mit der Abmahnung der Burberry Limited wird durch die CBH Rechtsanwälte ferner Auskunft über die Lieferanten der Plagiate begehrt. Der Empfänger der Abmahnung soll – selbstverständlich nur sofern ihm das möglich ist – sämtliche diesbezüglichen Dokumente, also Rechnungen sowie Lieferscheine etc. vorlegen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 UMV i. V. m. § 19 Abs. 1, 3 MarkenG sowie auch gemäß § 9 UWG i. V. m. § 242 BGB ist ein Auskunftsanspruch in Fällen einer Markenrechtsverletzung durchaus gegeben. Jedoch ist wichtig, dass Auskunft nur im Rahmen des Möglichen und auch Zumutbaren erteilt werden muss. Um den Umfang der zu erteilenden Auskunft beurteilen zu können, ist die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung durch erfahrene Markenrechtsanwälte zu empfehlen. Nur durch diese kann beurteilt werden, ob der seitens der CBH Rechtsanwälte geltend gemachte Auskunftsanspruch in der mit der Abmahnung geforderten Weise zu erfüllen ist.

Der Herausgabeanspruch in der Abmahnung der Burberry Limited

Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte macht für ihre Mandantschaft Burberry Limited des Weiteren einen Herausgabeanspruch geltend, der auf die Regelungen aus Art. 102 Abs. 2 UMV i. V. m. § 18 Abs. 1 MarkenG gestützt wird. Grundsätzlich verhält es sich so, dass der Inhaber einer Marke berechtigt ist, vom Markenrechtsverletzer die Herausgabe der Plagiate beispielsweise zu verlangen, um diese zu vernichten. Sollten jedoch keine Plagiate beim Abmahnungsempfänger vorhanden sein, so kann auch der Herausgabeanspruch ins Leere gehen. Herausgegeben kann lediglich noch das, was auch da ist.

Der Schadensersatzanspruch in der Abmahnung der Burberry Limited

Letztendlich werden auch Schadenersatzansprüche mit der Abmahnung geltend gemacht. Diese können sowohl aus § 14 Abs. 6 MarkenG als auch aus § 9 UWG resultieren. Der Schadenersatzanspruch in derartigen Fällen erfasst alle Schäden, die aus der vorgeworfenen Verletzungshandlung resultieren sowie und – hierauf dürfte der Schwerpunkt liegen – die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung der Burberry Limited fordern die CBH Rechtsanwälte unsere Mandantschaft auf, die Kosten der Inanspruchnahme auf der Basis eines Gegenstandswert in Höhe von 150.000 EUR zu erstatten. Gegenstandswerte sind von vielen Faktoren abhängig und keinesfalls im gleich. Darüber hinaus sind bei der Feststellung von Gegenstandswerten die konkreten Umstände des Einzelfalles mit zu berücksichtigen. Vorliegend hatte unsere Mandantschaft wohl drei Schals verkauft. Diese Handlung stellt für die Marke Burberry Check eine äußerst geringe Gefährdung dar, sodass auch der Streitwert nur in Höhe eines Bruchteils des in Ansatz gebrachten Betrages von 150.000,00 € zu bemessen sein dürfte. Zusätzlich zur Problematik des Streitwertes stellt auch der in der Kostenberechnung zu Grunde gelegte Faktor häufig en Problem dar. Durch viele im Markenrecht tätige Rechtsanwälte wird anstelle der 1,3 Regel-Geschäftsgebühr in markenrechtlichen Angelegenheiten 1,5 oder gar eine 1,8 Geschäftsgebühr in Rechnung gestellt, mit der Begründung, dass die Angelegenheit angeblich von besonderer Schwierigkeit gewesen sei.

In der Abmahnung für die Burberry Limited ist auffällig, dass sich die CBH Rechtsanwälte zum Faktor im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsanspruch nicht äußern. Bereits dies stellt einen Grund dar, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, denn sonst würde der Unterzeichner den im Einzelfall absurden Gegenstandswert anerkennen und die Möglichkeit über den Gegenstandswert im Rahmen der Kostenberechnung zu verhandeln wäre nicht mehr gegeben.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung der Burberry Limited reagieren?

Festzuhalten ist, dass Sie in keinem Fall Zeit verlieren sollten. Zwar sind die Ihnen gesetzten Fristen von unter einer Woche ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Abmahnung auch im Markenrecht unwirksam, dennoch ist zügiges Handeln gefordert. Bewahren Sie zunächst Ruhe. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens einer Woche – ab Zugang der Abmahnung.

Suchen Sie sich dringend einen Fachanwalt, der Sie über die beste Verteidigungsstrategie in Ihrem Einzelfall anwaltlich beraten kann. Bei den Themenfeldern Marken- und Wettbewerbsrecht reicht es nicht, sich rechtliche Beratung eines „Allrounders“ erteilen zu lassen, sondern dies sind Rechtsgebiete für Spezialisten. Die Folgen einer unzutreffenden Rechtberatung sind oft fatal. Bereits die Abgabe einer unzureichenden Unterlassungserklärung kann den Verletzer schnell mehrere tausend Euro kosten. Insofern sind die Kosten für den eigenen (qualifizierten) Rechtsbeistand gut angelegtes Geld.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Burberry Limited durch die CBH Rechtsanwälte betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Im Rahmen einer grundsätzlich kostenlosen Erstberatung erörtern unsere Fachanwälte mit Ihnen die in Ihrem individuellen Fall günstigste Verteidigungsstrategie.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten