Abmahnung durch Kornmeier & Partner – „Car Mechanic Simulator 2014“

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Im Namen der PlayWay SA mahnen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Anschlussinahber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Car Mechanic Simulator 2014” ab.

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werfen dem Betroffenen vor, das Computerspiel innerhalb eines Filesharing-Netzwerks unerlaubt verbreitet zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu, § 19 a UrhG, vorliegend also der PlayWay SA. Diese hat keine vorherige, notwendige Einwilligung zu der Verbreitung des Spiels gegeben.

Im Namen ihrer Mandantschaft wird der Abgemahnte aufgefordert das Computerspiel unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu löschen, einen pauschalen Vergleichsbetrag, welcher Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten umfasst, in Höhe von 752,00 Euro zu entrichten, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ruhe bewahren!

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es wichtig, dass Sie nicht in Panik ausbrechen. Übereilte Handlungen sind genauso wenig zu empfehlen, wie das Ignorieren der Abmahnung. Wenn Sie die Abmahnung ignorieren, laufen Sie Gefahr, dass eine einstweilige Verfügung vor Gericht gegen Sie erwirkt wird. Handeln Sie voreilig und geben zum Beispiel vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung ab, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und können somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Nach alldem empfehlen wir Ihnen, einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht. Dies ist nötig, da die Erklärungen häufig Regelungen enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen. Zum Beispiel ist es üblich, dass die abmahnenden Kanzleien eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festlegen. Um diese und andere negative Klauseln auszuschließen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Kostenloses Erstgespräch!

Wenn auch Sie von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner im Auftrag der PlayWay SA wegen der unerlaubten Verwertung des Computerspiels „Car Mechanic Simulator 2014” abgemahnt wurden, sollten Sie das Team von Abmahnhelfer.de konsultieren. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren persönlichen Fall zu schildern und eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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