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Abmahnung durch Nimrod Rechtsanwälte wegen "TransOcean The Shipping Company"

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Die Anwaltskanzlei Nimrod geht unter Zuhilfenahme einer Abmahnung für das Unternehmen Astragon Software GmbH gegen diejenigen vor, denen zur Last gelegt wird, das Spiel „The TransOcean The Shipping Company“ unerlaubt im Internet anderen zur Verfügung gestellt zu haben. Bei dem abgemahnten Werk handelt es sich, wie bereits angeführt, um die Neuentwicklung „TransOcean The Shipping Company“, welches bei dem Test der „Gamestar“ eine ordentliche Bewertung bekam:

„Mit jedem neuen Rang hat das Spiel dann aber noch eine Schippe drauf gelegt und mir schließlich imponiert, als ich auf einmal aus dem kleinen Europa in die ganze Welt entlassen wurde. Da wurde mir klar, dass mich TransOcean zu Beginn eigentlich nur gut an die Hand genommen hatte. Mit der ganzen Welt zu meinen Füßen wurde das Spiel gehörig komplex. Dazu noch die diversen Tücken, die in Form von Stürmen oder Piraten auf dem Meer lauern, oder die gierige Investorin, die stetig ihren Anteil am Unternehmen einfordert. Hier stecken genug Herausforderungen drin, auch wenn die Präsentation für mich nicht ganz den Charme des geistigen Vorgängers Ports of Call erreicht. Aber vielleicht hat das auch einen zu starken Nostalgie-Bonus.“ (Quelle: „Gamestar“)

Dieser Exkurs soll nicht von dem eigentlichen Thema – der Nimrod-Abmahnung wegen „Trans Ocean The Shipping Company“ ablenken. Im weiteren Verlauf geht es um nähere Details der Abmahnung. Vielleicht kann so die eine oder andere Frage bereits im Vorfeld geklärt werden. Gerne können Sie sich im Falle der Nimrod-Abmahnung auch telefonisch und in dem ersten Telefonat auch kostenlos an uns wenden.

Auf der ersten Seite der Abmahnung wird der Auftraggeber der Abmahnung genannt. Es tritt hier das Unternehmen Astragon Software GmbH auf, welches ausweislich der Nimrod Abmahnung wegen „Trans Ocean The Shipping Company“ die deutschlandweiten Nutzungsrechte an dem Spiel hat. Die Kanzlei Nimrod sei durch das Unternehmen mit der Überwachung sogenannter Peer-to-Peer Netzwerke betraut worden. Unter Zuhilfenahme eines technischen Dienstleisters sei der angefügte Datensatz ermittelt worden. Es reicht jedoch nicht, dass die Ermittlung nur angeblich beweissicher ist. Damit die Ermittlungssätze wirklich vor Gericht standhalten, muss ein unabhängiges Gutachten dieses bestätigen. In der Nimrod Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ wird der Name des Unternehmens nicht genannt. Nähere Informationen, welche Firma unter welchen Bedingungen die Urheberrechtsverletzung aufgezeichnet hat, erhält der Betroffene auf der ersten Seite nicht. Teil einer Prüfung kann es durchaus sein, die Ermittlungsarbeit kritisch zu hinterfragen. Hierfür ist ein eigener Anwalt hilfreich.

In der Nimrod-Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ geht es um das Hoch- und Herunterladen des Spieles. Viele Empfänger so einer Abmahnung melden sich in unserer Kanzlei und sind sich felsenfest sicher, niemals etwas angeboten zu haben. Dabei vergessen viele Nutzer, dass die Netzwerke so aufgebaut sind, dass derjenige, der nimmt, zeitgleich auch gibt. Am Ende der ersten Seite der Nimrod-Abmahnung „TransOcean The Shipping Company“ finden die Betroffenen den Datensatz. Wichtig hierbei ist das Datum und die Uhrzeit der angeblichen Urheberrechtsverletzung. Hiermit können die Betroffenen den Täterkreis näher eingrenzen, für den Fall, dass sie die Rechtsverletzung nicht selber begangen haben. Der Datensatz ist aber auch in einer Verteidigung wichtig. Es muss geprüft werden, ob hier auch keine Fehler gemacht wurden, z. B. ein falscher Hashwert ausgewertet wurde.

Auf der zweiten Seite der Nimrod-Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ wird näher darauf eingegangen, dass bereits das Anbieten von Teilstücken einer Datei den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erfüllt. Daher spielt es in der Verteidigung in erster Linie keine Rolle, ob der Abgemahnte nur einen Teil und nicht das komplette Spiel heruntergeladen hat. Weiter geht es in der Abmahnung darum, wie die Kanzlei überhaupt an die Adressdaten des Abgemahnten gelangt ist. Bekannt ist zuallererst einmal nur das, was in dem Datensatz auf Seite eins der Nimrod-Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ aufgezeichnet wurde. Anhand eines Auskunftsanspruches wurde der Internetprovider gerichtlich verpflichtet, die ermittelte IP-Adresse einer Person zuzuteilen und deren Wohnadresse bzw. Namen herauszugeben. Dem Anscheinsbeweis nach geht die Kanzlei Nimrod in der Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ davon aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an dem Spiel auch selber begangen hat.

Sollte dieses nicht der Fall sein, so weist die Kanzlei Nimrod in der Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ vorsorglich darauf hin, dass der Abgemahnte dazu verpflichtet sei, den Täter zu nennen. Vorsicht! Vorschnell und unüberlegt sollte hier kein Vortrag gegenüber der gegnerischen Kanzlei gemacht werden. Teilweise führt eine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite wegen Informationen hinsichtlich der Täterschaft zu Negativ-Folgen für den Abgemahnten. Da es nicht ganz durchsichtig ist, welche Informationen der Abgemahnte preisgeben muss und wodurch er seine Lage nur verschlechtert, kann dazu im Rahmen dieses Beitrages pauschal nicht eingegangen werden. Wichtig hierbei ist, dass im Fall der Täterschaft durch einen Dritten, die Geldforderung der Nimrod-Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ neu geprüft werden muss. Die Zurückweisung eines Teilbetrages ist durchaus möglich.

Am Ende der Ausführungen auf Seite 2 geht es um die geltend gemachten Ansprüche: Die Kanzlei Nimrod fordert in der Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von den Kosten der anwaltlichen Beauftragung. Auf die Ansprüche soll gerade hinsichtlich einiger Ansatzpunkte für eine Gegenwehr näher eingegangen werden. Nach der Rechtsverletzung besteht ein Anspruch des Rechteinhabers darauf, dass diese Verletzung abgestellt wird. Da es immer die Gefahr einer Wiederholung gibt (Wiederholungsgefahr), muss sich der Abgemahnte bei Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe über eine Unterlassungserklärung verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden. Die Kanzlei Nimrod weist in der Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ darauf hin, dass ein geeigneter Entwurf bereits angefügt sei. Dieser muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Näheres dazu finden Sie am Ende des Artikels in der näheren Stellungnahme zu der Unterlassungserklärung der Nimrod Rechtsanwälte. Folgend ist die Frist genannt, bis wann die Unterlassungserklärung abgegeben worden sein muss. Diese sollte in jedem Fall eingehalten werden. Notieren Sie das Datum und berücksichtigen Sie, dass das fruchtlose Verstreichen zu weitreichenden Konsequenzen führen kann. Wer nicht angemessen reagiert und die Nimrod-Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ ignoriert, muss mit einer Klage oder einer einstweiligen Verfügung rechnen.

Weiter geht es in der Nimrod-Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ um den Schadensersatz. Diesen berechnet die Kanzlei anhand der Lizenzanalogie. Das Verfahren ist in der Abmahnung recht einleuchtend erklärt. An dieser Stelle soll bemerkt sein, dass die Abmahnung im Gegensatz zu anderen in der Vergangenheit vorgelegten Abmahnungen durchaus in einer verständlichen Sprache verfasst wurde. So versteht der Abgemahnte auch, worum es geht und fühlt sich nicht von Zahlen und Paragraphen erdrückt. In erster Linie geht es in der Nimrod-Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ wohl auch darum, erst einmal ein recht hoch ausfallendes Zahlengerüst zu konstruieren, um dann letztendlich dem Abgemahnten durch eine Pauschalzahlung entgegenzukommen.

Auf der dritten Seite der Nimrod-Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ geht die Kanzlei näher auf die 100,00 Euro Deckelung ein. Nach dem Gesetz können Abmahnkosten in einem geringen, nicht gewerblichen Ausmaß pauschal mit 100,00 Euro abgegolten werden. Anwendung findet diese Ausnahme, und darauf weist die Kanzlei Nimrod in der Abmahnung zu Recht hin, im Abmahnfall wegen eines Computerspieles nicht.

Zusammengefasst fordert die Kanzlei Nimrod einen Geldbetrag in Höhe von 800 Euro. sowie

1. Abgabe einer Unterlassungserklärung,

2. Löschen des Spieles von dem PC,

3. Zahlung eines Betrages in Höhe von 800,00 Euro.

Für die Erledigung wird eine Frist gesetzt, welche in jedem Fall eingehalten werden muss. Sollte der Abgemahnte der Nimrod-Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ nicht nachkommen, kündigt die Kanzlei die gerichtliche Durchsetzung des Betrages an.

Bevor die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte zur der Nimrod-Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ Stellung nimmt, soll noch ausführlich auf die in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung eingegangen werden:

Wie bereits angeführt, raten wir davon ab, mitgeschickte Unterlassungserklärung der Nimrod-Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ ungeprüft zu verwenden, da die vorgefertigte Erklärung in der Regel zu weit gefasst ist. Da es keine einheitliche Formulierung so einer Erklärung gibt, werden den Abgemahnten oft Vorschläge vorgelegt, die in vielen Punkten abgemildert werden können. Beispielhaft hierzu sei angeführt, dass der Abgemahnte z. B. die Zahlung des geforderten Betrages nicht schriftlich bestätigen muss. Weiter sollte keine Erklärung unterzeichnet werden, die als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Auch wenn die Unterlassungserklärung der Kanzlei Nimrod in einigen Punkten akzeptabel ist, führen andere Formulierungen wiederum dazu, dass von einer vorbehaltlosen Unterschrift abgeraten werden muss.

Es gibt viele Möglichkeiten, gegen die Nimrod-Abmahnung für „TransOcean The Shipping Company“ vorzugehen. Ziel einer Verteidigung ist es, den Einzelfall genau zu prüfen und die Geldforderung teilweise oder bei einer unberechtigten Forderung zurückzuweisen. Weiter sollte die Unterlassungserklärung hinsichtlich einer Umformulierung geprüft werden. Da im Rahmen so eines Beitrages das Thema nicht ausreichend behandelt werden kann, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich telefonisch an Dr. Wachs zu wenden. In diesem ersten Gespräch fallen von unserer Seite keine Kosten an. Wenn auch Sie eine Nimrod-Abmahnung wegen „TransOcean The Shipping Company“ erhalten haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch an uns wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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