Abmahnung durch Schutt Waetke – „Teenage Mutant Ninja Turtles“

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Die Tobis Film GmbH & Co. KG hat die Kanzlei Schutt Waetke beauftragt, Anschlussinhaber wegen Vergehen an den Rechten des Films „Teenage Mutant Ninja Turtles“ abzumahnen.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Schutt Waetke den Betroffenen auf, eine Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen. In der Erklärung würden Sie sich verpflichten, dass Sie in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr begehen werden.

Der Action-/Fantasyfilm soll innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Dadurch wird der Film entgegen dem Willen der Tobis Film GmbH & Co. KG öffentlich zugänglich gemacht. Dies stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar.

Wie reagiere ich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Viele die eine Abmahnung bekommen, reagieren geschockt und handeln übereilt. Sie denken, dass eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags oder die Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung eine Lösung darstellen. Dem ist aber nicht so. Im Gegenteil: Durch ein voreiliges Handeln vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und können Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Daher raten wir Ihnen dazu, als erstes einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und Ihre Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben bezieht und für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Häufig haften Sie nur beschränkt oder es kommt eine Haftungsbefreiung in Betracht. Inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, kann jedoch niemals pauschal beantwortet werden, da dies der Prüfung Ihres Sachverhalts bedarf. Grundsätzlich wird zwischen der Haftung als Täter und der als Störer unterschieden. Während der Täter die vollen Kosten zu tragen hat, muss der Störer nicht für die Schadensersatzkosten aufkommen, sondern nur für die Aufwendungsersatzkosten.

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Schutt Waetke im Namen der Tobis Film GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Teenage Mutant Ninja Turtles“ erhalten haben, sollten Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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