Abmahnung durch SoundGuardian wegen TikTok-Video mit Musik von „Scooter“ – Vorsicht bei Einverständniserklärungen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Aktuell werden vermehrt Schreiben der SoundGuardian GmbH wegen der angeblich nicht lizenzierten Nutzung des Songs „Fire“ von Scooter auf der Plattform TikTok verschickt. Betroffene sollen ein Video unter Verwendung des Werkes „Fire“ veröffentlicht haben, ohne über entsprechende Synchronisationsrechte zu verfügen. Die SoundGuardian GmbH verlangt daraufhin eine Nachlizenzierung gegen Zahlung einer Lizenzgebühr von über 12.000 Euro – und stellt dies als vergleichsweise einfache Lösung dar.

Doch: Betroffene sollten vorsichtig sein – und keinesfalls voreilig die geforderte Einverständniserklärung auf der Website von SoundGuardian abgeben.

Was wird von SoundGuardian abgemahnt?

Laut Schreiben der SoundGuardian GmbH habe man festgestellt, dass ein Nutzer auf TikTok ein Video mit dem Musikstück „Fire“ von Scooter veröffentlicht habe. Dieses Werk sei durch Synchronisationsrechte geschützt – also das Recht, Musik mit Bewegtbild (z. B. Videos) zu kombinieren. Nach Angaben von SoundGuardian sei man exklusiver Inhaber dieser Rechte und biete daher die Möglichkeit an, diese nachträglich zu lizenzieren.

Zweifel an der behaupteten Lizenzierung

Besonders auffällig ist, dass die SoundGuardian GmbH eine angebliche "Bestätigung" vom 16.04.2025 statt eines Lizenzvertrags anlegt, obwohl nach ihrem Wortlaut erst im Oktober 2025 überhaupt ein Lizenzvertrag geschlossen werden soll. Dies wirft erhebliche Fragen zur Rechtsverbindlichkeit und Seriosität der Lizenzangaben auf. Wenn ein Unternehmen bereits Nutzungszeiträume dokumentiert und sanktioniert bzw. Nachlizenzierungen verkaufen möchte, obwohl sein eigener Lizenzvertrag noch lange nicht geschlossen ist und somit auch noch scheitern kann, ist äußerste Vorsicht geboten.

Es ist also nicht nachvollziehbar, inwiefern SoundGuardian tatsächlich exklusive Synchronisationsrechte an einem internationalen Chart-Hit wie „Fire“ von Scooter hält. Es existieren unserees Wissen bislang auch keine gerichtlichen Entscheidungen, die diese Rechteinhaberschaft eindeutig bestätigen.

SoundGuardian fordert hohe Lizenzgebühren

SoundGuardian bietet die Nachlizenzierung des Werkes für TikTok-Videos an – gegen Zahlung der absurden Summe von 12.200 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer. Betroffene werden aufgefordert, ihre Einverständniserklärung auf der Website von SoundGuardian abzugeben und dort die Case-ID-Nummer einzugeben.

Besonders problematisch: Durch die Abgabe dieser Erklärung wird die Nutzung rückwirkend vertraglich legitimiert, was eine rechtliche Prüfung und mögliche Abwehr deutlich erschwert oder gar unmöglich macht.

Warnung: Keine Einverständniserklärung abgeben!

Die SoundGuardian GmbH gibt sich in der Abmahnung betont kooperativ und wirbt gleichzeitig für zukünftige Kooperationen mit der Musikindustrie. Es wird suggeriert, dass man lediglich eine einfache Nachlizenzierung anstrebe und damit ein legales Nutzungsverhältnis schaffen möchte.

Doch genau hier liegt die Gefahr: Wer eine solche Einverständniserklärung abgibt, erkennt die bloß behauptete Rechtslage und Höhe der Forderung faktisch an. Dies kann im Zweifel als verbindlicher Vertragsabschluss gewertet werden – mit weitreichenden Folgen.

Daher gilt:
➡️ Keine Einverständniserklärung auf der Website von SoundGuardian abgeben. Keine Zahlung leisten, ohne rechtliche Prüfung. Keine direkte Kontaktaufnahme mit SoundGuardian.

Was ist die rechtliche Ausgangslage?

Grundsätzlich ist die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik in kommerziellen oder halb-kommerziellen TikTok-Videos nicht automatisch erlaubt – auch wenn TikTok Lizenzen für die private Nutzung bereitstellt. Allerdings ist fraglich, ob und in welchem Umfang diese Lizenzmodelle tatsächlich verletzt wurden, insbesondere wenn das verwendete Musikstück durch TikTok selbst bereitgestellt wurde.

Zudem ist rechtlich umstritten, ob die SoundGuardian GmbH überhaupt über die behaupteten exklusiven Rechte verfügt, insbesondere bei weltweit bekannten Künstlern wie Scooter.

Fazit: Kritische Prüfung statt vorschneller Unterwerfung

Die Abmahnung durch die SoundGuardian GmbH wirkt auf den ersten Blick harmlos und „serviceorientiert“. Tatsächlich birgt sie jedoch erhebliche rechtliche Risiken. Die aufgeführten zeitlichen Angaben, die Intransparenz hinsichtlich der Rechteinhaberschaft und die Methode der Online-Zustimmung über die SoundGuardian-Website sind allesamt Anzeichen für ein strukturiertes Massenabmahnungsmodell.


Sie haben Post von SoundGuardian erhalten?

Dann handeln Sie besonnen und professionell. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten, bevor Sie auf das Schreiben reagieren. Gerade die Einverständniserklärung über die Website von SoundGuardian kann Sie in eine rechtlich nachteilige Lage bringen.

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Foto(s): SORA (Titelbild, Prompt Dr. Lars Rieck), Aragon.ai (Portrait)

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